Die Informationstechnologie hat eine rasante Entwicklung vollzogen. Mittlerweile sind die Möglichkeit der Digitalisierung, der internationalen Kundenwerbung, des Informationsaustausches und der ständigen Erreichbarkeit integrale Bestandteile nahezu aller Unternehmen.
Dementsprechend bieten die Integrierung softwaregestützter Prozesse sowie das Internet große Möglichkeiten, bergen aber auch Haftungsrisiken. Das IT-Recht zeigt sich hier als Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete – u. a. des Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts. Im Ergebnis führt der Einsatz von Informationstechnologien zu vielfältigen rechtlichen Problemstellungen in unterschiedlichsten Konstellationen.
Insofern ist es wichtig, einen kompetenten und erfahrenen Partner bei der Umsetzung eigener Ideen an seiner Seite zu haben. Die Kanzlei baum reiter & collegen bietet ihren Mandanten seit Jahren kompetente Betreuung im Informationstechnologierecht. Insbesondere in den Bereichen Datensicherheit, Datenschutzrecht und Compliance bewältigen wir erfolgreich die Herausforderungen, die sich unseren Mandanten stellen.
Mit fortschreitender Digitalisierung wächst auch die Bedeutung des richtigen Umgangs mit personenbezogenen Daten. Bei allen Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Unternehmen wollen ihren Mitarbeiten ein Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Datenschutz und Datensicherheit stehen dabei in erster Stelle.
Ein erheblicher Teil von Dienstleistungen und der Werbung findet digital statt. Aus Onlinepräsenzen und dem damit verbundenen Marketing ergeben sich vielfältige wettbewerbs- sowie urheberrechtliche Fragestellungen.
Onlineshop, Verschlüsselung, Datenschutzerklärung und Impressum: Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Ausgestaltung Ihrer Website.
Die Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen und unternehmensinternen IT-Vorgaben herausfordernd. Mit Hilfe der Kanzlei baum reiter & collegen behalten Sie bei Ihren IT-Systemen den Überblick.
baum reiter erstellt Gutachten zum selbstbestimmten Umgang Wie ein sogenannter Mobilitätsdatenwächter sicherstellen kann, dass die im Fahrzeug gesammelten Informationen beim richtigen Empfänger ankommen. Innovative Mobilitätskonzepte
Wenn ein Unternehmen in allen seinen Bereichen und Betrieben Microsoft Office 365 einführt, besteht wegen der hiermit verbundenen Möglichkeit der Kontrolle der Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht
Wer beim Online-Banking einem Betrug zum Opfer fällt, erleidet meist Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Auch wenn die Täter fast nie ermittelt werden
Bezahlen mit „Plastikgeld“, das heißt mit Zahlkarte, gibt es in Deutschland seit fast 70 Jahren. Es begann in den 50-er Jahren mit der Kreditkarte. Anfang
Wer unter einem fremden Namen eine Internetseite betreibt und den Eindruck erweckt, die dort eingestellten Inhalte stammten von der namentlich genannten Person, hat dies zu
1. Europarechtliche Probleme des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschlüssen vom 01.03.2022 (Az. 6 L 1277/21 und 1354/21) festgestellt, dass zentrale Vorschriften des
In Kombination mit einer weiteren großen Fachkompetenz unserer Kanzlei, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, sind wir überdies optimaler Ansprechpartner für Unternehmen aus der FinTech-Szene. Bankrechtliche Fragestellungen betreffen auch andere Unternehmen, die z. B. für Kunden über ihre Website online Zahlungsabwicklungen anbieten.
Profitieren Sie von unserer Expertise im IT-Recht. Wir beraten Sie zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit, Compliance sowie im Wettbewerbs- und Urheberrecht.
Durch die Entwicklung der Digitaltechnik haben Datensicherheit und Datenschutz in Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Möglichkeiten der Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und der Datenanalyse wurden immer einfacher. Parallel dazu sind das Missbrauchspotential sowie die Gefährdung der Privatsphäre durch die Möglichkeit der ständigen Überwachung von Kommunikationsmedien gestiegen.
Es gibt keinen Datenschutz ohne Datensicherheit. Im eigenen Interesse müssen Unternehmen dafür sorgen, dass rechtlich, organisatorisch und technisch Maßnahmen der Datensicherheit umgesetzt werden. Die Bedrohungen durch Hackerangriffe, Ransomware, Social Engineering und ähnliche Methoden nehmen stetig zu. So wird nicht nur Datenmissbrauch verhindert, sondern werden auch eigene Betriebsgeheimnisse geschützt. Datenschutzbeauftragten stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Im Rahmen der Datenschutzskandale bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn konnten wir als Sonderermittler bei der Aufdeckung, Bewertung und Sanktionierung der Datenschutzverstöße bereits unsere Expertise unter Beweis stellen. Wir möchten aber Probleme vor allem präventiv angehen.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigte in diesen Bereichen:
Durch eine wirksame Compliance-Organisation werden Regelverstöße verhindert. Zudem kann sich die Unternehmensleitung von einem Organisationsverschulden enthaften, wenn sie für eine funktionierende Compliance-Organisation gesorgt hat.
Compliance ist eine Querschnittsaufgabe, die neben dem Datenschutz und der Datensicherheit u. a. die Unternehmensbereiche Einkauf/Beschaffung, Marketing/Vertrieb, Personal, Finanzierung und Unternehmenskommunikation betrifft.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigte in diesen Bereichen:
Wir beraten und unterstützen Unternehmen in diesen Bereichen:
Die Kanzlei baum reiter & collegen zählt laut Magazin „Wirtschaftswoche“ zu den führenden Kanzleien im Bereich Compliance in Deutschland. U. a. führte br&c erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die sog. Online-Durchsuchung, die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz. Im Telekom-Bespitzelungsskandal vertrat die Kanzlei die betroffenen Aufsichts- und Betriebsräte, in der Datenaffäre der Deutschen Bahn führte sie für den Aufsichtsrat die internen Ermittlungen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Reiter ist Mitglied der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ (‚Bosbach-Kommission‘). Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Reiter und Dr. Methner werden zudem regelmäßig als Sachverständige im Bereich des Finanzrechts und des IT-Rechts in Gesetzgebungsverfahren des Bundestages einbezogen.
baum reiter & collegen berät sowohl Unternehmen als auch betriebliche Datenschutzbeauftragte bei allen Fragen um Zuständigkeiten, Befugnisse und Rechtspflichten. Auch bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gern zur Seite.