23. November 2022
baum reiter erstellt Gutachten zum selbstbestimmten Umgang
Wie ein sogenannter Mobilitätsdatenwächter sicherstellen kann, dass die im Fahrzeug gesammelten Informationen beim richtigen Empfänger ankommen.
Innovative Mobilitätskonzepte setzen einen diskriminierungsfreien Datenzugang sowie die externe Auswertung von Mobilitätsdaten voraus. Darüber herrscht Einigkeit bei den Experten. Des Weiteren muss Transparenz herrschen, an wen die Informationen weitergeleitet werden, und der Verbraucher muss zudem die Möglichkeit besitzen, selbst zu entscheiden, ob er die Daten freigeben möchte.
Um dies juristisch zu gewährleisten, beauftragte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unsere Kanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses liegt unter dem Titel „Gutachten zur Einführung eines ‚Mobilitätsdatenwächters‘ für eine verbrauchergerechte Datennutzung“ seit Mitte November vor und wurde am 21.11.2022 anlässlich einer gemeinsam von vzbv und ADAC organisierten Veranstaltung zu dem Thema veröffentlich.
Die Schwerpunkte des Gutachtens umfassen:
Datenzugang
Die im Gutachten vorgeschlagene Trennung zwischen Datentreuhänder (Zugang zum Fahrzeug, Datenweiterleitung) und Mobilitätsdatenwächter (Autorisierung) ermöglicht Neutralität beim Umgang mit den Daten. Verbraucher werden somit befähigt, souverän über die Nutzung ihrer Daten in vernetzten Fahrzeugen zu entscheiden.
Mehr zu dem Thema erfahren Sie kommenden Januar in unserem Sonder-Newsletter „IT-Recht“.
Hier geht es zum Gutachten: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/verbraucherinnen-sollen-ueber-nutzung-von-mobilitaetsdaten-entscheiden