Stornohaftung: Schnelle Beratung durch Fachanwälte
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BERATUNG UND VERTRETUNG IN FÄLLEN DER STORNOHAFTUNG

Die Kanzlei baum reiter & collegen vertritt Versicherungsvertreter und andere Beschäftigte im Außendienst in Fällen der so genannten Stornohaftung. Hierbei handelt es sich um die Rückforderung von Provisionen für Versicherungen, die vom Kunden vor Ablauf eines bestimmten Zeitraums beendet werden.

Häufig verlangen Versicherungsunternehmen von ihren Außendienstmitarbeitern in solchen Fällen bereits gezahlte Provisionen zurück. Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, die inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Die Rückforderungen sind aber regelmäßig entweder vollständig oder zumindest teilweise unberechtigt.

Es stellen sich dabei nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts diese Fragen:

  • Wurde eine Stornohaftung, also eine Rückforderung der Provisionen, überhaupt vertraglich vereinbart?
  • Ist die Forderungsaufstellung der Versicherung schlüssig und nachvollziehbar?
  • Die Versicherung ist zu bestandserhaltenden Maßnahmen verpflichtet: Hat die Versicherung versucht, den Kunden zur Beibehaltung seines Versicherungsvertrags zu bewegen? Hat sie ihrem (ehemaligen) Mitarbeiter Gelegenheit gegeben, selbst noch einmal Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen und ihn von der Beibehaltung seines Versicherungsvertrages zu überzeugen?

Aktuell führen wir beispielsweise ein solches Verfahren für einen ehemaligen Beschäftigten der Debeka Versicherung. Hier konnte die Debeka ihre Forderung aus einer Stornohaftung gegenüber unserem Mandanten nicht ausreichend begründen, weshalb die Forderung abgewehrt werden konnte.

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie als  – ggf. ehemaliger – Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter einer Versicherung von solchen Fällen betroffen sind.

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