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IT-Recht: Wettbewerbs- und Urheberrecht

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Wettbewerbs- und Urheberrecht

Für Unternehmen wird der Markt im Onlinebereich immer enger. Daher werden vermehrt Mittel genutzt, um die Konkurrenz unlauter einzudämmen und schnelles Geld zu verdienen. Die verwendeten Mittel verzerren den Wettbewerb und sind geeignet, andere Unternehmen zu schädigen. Umso wichtiger ist eine stringente Vorgehensweise gegen falsche Darstellungen, Rufschädigungen und Schmähkritik, um Umsatzeinbußen zu vermeiden.

Für Unternehmen wird der Markt im Onlinebereich immer enger. Daher werden vermehrt Mittel genutzt, um die Konkurrenz unlauter einzudämmen und schnelles Geld zu verdienen. Die verwendeten Mittel verzerren den Wettbewerb und sind geeignet, andere Unternehmen zu schädigen. Umso wichtiger ist eine stringente Vorgehensweise gegen falsche Darstellungen, Rufschädigungen und Schmähkritik, um Umsatzeinbußen zu vermeiden.

Welche Beratungsleistungen bieten wir an?

Äußerungs-, Presse- und Wettbewerbsrechts

Im Bereich des Äußerungs-, Presse- und Wettbewerbsrechts unterstützen wir Sie nicht nur bei der Vermeidung eigener rechtswidriger Handlungsweisen, sondern verteidigen Sie gegen Abmahnungen und schützen Sie vor Falschdarstellungen oder sonstigen unlauteren wettbewerblichen Handlungen.

Kundedatenschutz

Wettbewerbsrechtliche Vorgaben sind insbesondere auch beim Umgang mit Kunden und deren persönlichen Daten zu beachten. Gerne informieren wir Sie über die Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Kundendatenschutz. Wir überprüfen und erstellen für Sie die Datenschutzhinweise auf Ihrer Homepage. Soweit dies für Ihre Kundenkommunikation erforderlich ist, beraten wir Sie gerne bei der Erstellung und Verwendung wirksamer Einwilligungserklärungen.

Schutz vor Urheberrechtsverletzungen

Der Umgang mit digitalen Medien bietet Raum für die Verletzung von Rechten Dritter. Wir schützen Ihr Unternehmen vor Urheberrechtsverletzungen und setzen für Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch.

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Aktuelles im IT-Recht

br&c IT-News

1. Europarechtliche Probleme des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschlüssen vom 01.03.2022 (Az. 6 L 1277/21 und 1354/21) festgestellt, dass zentrale Vorschriften des

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