Verfassungsbeschwerden - Schutz vor staatlichen Eingriffen
Das deutsche Grundgesetz (GG) garantiert über die einzelnen Grundrechte der Art. 1 bis 19 GG einen Mindestschutz vor staatlichen Eingriffen. Seit Jahren nimmt sich die Kanzlei baum reiter & collegen verfassungsrechtlicher Fragestellungen an.
Dieser Aufgabe kommen wir zum einen als Sachverständige während der Gesetzgebungsverfahren nach. Dort setzen wir uns intensiv mit aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung auseinander und engagieren uns dafür, dass auch nach Verkündigungen neuer Gesetze der Grundrechtsschutz gewahrt bleibt. Zum anderen haben wir erfolgreich Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben und konnten erhebliche Grundrechtsverletzungen verhindern.
VERFASSUNGSBESCHWERDE GEGEN DATENKRALLE ELENA
Verfassungsbeschwerde gegen ELENA (Elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren): In diesem Gesetzgebungsverfahren ging es um die Möglichkeit der zentralen Speicherung sämtlicher Beschäftigtendaten. Unsere Kanzlei vertrat als Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführer u. a. einen Berufsrichter; die Umsetzung des Gesetzes wurde jedoch vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgrund der erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken wieder eingestellt. Dieses Verfahren zeigt, wie sinnvoll es ist, die gesetzgeberischen Aktivitäten mit Öffentlichkeitsarbeit so früh wie möglich zu begleiten.
VERFASSUNGSBESCHWERDE GEGEN ONLINE-DURCHSUCHUNG
baum reiter & collegen legte erfolgreich Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte am 27. Februar 2008 weite Teile des Gesetzes für verfassungswidrig. In der Urteilsbegründung hieß es, dass es “einen Kernbereich unbeobachteter Kommunikation geben muss.” Das BVerfG begründete aufgrund dieser Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren das so genannte „Computer-Grundrecht“ in Fortschreibung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
VERFASSUNGSBESCHWERDE GEGEN VORRATSDATENSPEICHERUNG
Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung war Gerhard Baum Beschwerdeführer. Kanzlei baum reiter & collegen trat als Prozessbevollmächtigte vor dem Bundesverfassungsgericht auf. Die Beschwerde richtete sich gegen die gesetzliche Verpflichtung, anlasslos alle telefonischen Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Dieses Gesetz wurde aufgrund dieser Verfassungsbeschwerde für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE GEGEN DIE NEUFASSUNG DES BKA-GESETZES
In diesem Verfahren war baum reiter & collegen prozessbevollmächtigt und vertrat Repräsentanten der Berufsgruppen Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte u. a. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die gesetzliche Möglichkeit, selbst Geheimnisträger abhören zu dürfen. Am 20. April 2016 stimmten die Richter der Beschwerde zu und verpflichteten den Gesetzgeber zur Nachbesserung des BKAG, da Karlsruhe unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte feststellte.