Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder zurückfordern
Banken und Sparkassen haben häufig keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Immobilienkredit vorzeitig beendet wird. Der Grund dafür sind fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Darlehensvertrag. Dadurch können Bankkunden die Vorfälligkeitsentschädigung komplett vermeiden oder – falls eine Zahlung erfolgt ist – zurückfordern.
Gerne prüfen wir für Sie, ob die Bank von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Nutzen Sie dafür einfach unseren kostenfreien Online-Check!
Kein Anspruch der Bank
Kommt es zur vorzeitigen Rückzahlung einer Immobilienfinanzierung, verlangen Banken und Sparkassen als Ausgleich für zukünftig ausbleibende Erträge aus Zinszahlungen eine Entschädigung von regelmäßig mehreren Tausend Euro. Insbesondere bei Darlehensverträgen, die seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, hat die Bank keinen Anspruch auf diese Art „Strafzahlung“. Bei einer unberechtigten Zahlung durch den Kunden, kann die Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe zurückgefordert werden.
Neue Gesetzeslage seit dem 21. März 2016
Seit dem 21. März 2016 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Immobilienkredite ausreichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten müssen. Fehlen diese Angaben im Kreditvertrag oder sind die vertraglichen Angaben unverständlich, unklar, unvollständig oder fehlerhaft, haben die Bank oder Sparkasse im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens keinen Anspruch auf eine Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Tatsächlich enthalten die meisten von uns überprüften Immobilienkreditverträge diverser Banken und Sparkassen unzureichende Angaben, weshalb die betroffenen Kreditinstitute keine Entschädigungszahlung von ihren Kunden verlangen dürfen.
⇒ Hier finden Sie weiterführende Informationen, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden können.
Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei und unverbindlich prüfen
- Vorfälligkeitsentschädigung für Immobilienkredite umgehen oder zurückfordern
- Schnelle, kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
- Spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Erfahrung aus über 15.000 geprüften Darlehensverträgen
Rückforderung von Zahlungen
Wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung trotz unzureichender vertraglicher Angaben im Kreditvertrag gezahlt, kann diese zurückgefordert werden.
Die Frist für die Rückforderung beträgt 3 volle Kalenderjahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Zahlung an die Bank erfolgte. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2020 eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet, müssten Sie rechtzeitig vor Ablauf des 31. Dezember 2023 aktiv werden, um die Zahlung rückerstattet zu bekommen.
Enthält Ihr Kreditvertrag fehlerhafte Angaben, können Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückverlangen. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine rückwirkende Verzinsung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Rückforderung ist regelmäßig innerhalb von 3 vollen Kalenderjahren nach der Zahlung möglich.
Welche Fehler beinhalten die Kreditverträge?
Der Gesetzgeber schreibt seit dem 21. März 2016 vor, dass die Kreditinstitute ihre Kunden im Darlehensvertrag klar, verständlich, vollständig und korrekt über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren müssen. Nach unserer Erfahrung sind die vertraglichen Angaben der meisten Banken und Sparkassen jedoch unvollständig oder fehlerhaft.
Was können betroffene Darlehensnehmer tun?
Mithilfe unseres kostenfreien Online-Formulars können Sie in nur zwei Minuten prüfen, ob die Bank von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf oder eine Zahlung vermieden werden kann. Falls Sie bereits an die Bank oder Sparkasse gezahlt haben, sagen wir Ihnen, ob Sie die Zahlung zurückfordern können. Sie erhalten kostenfrei eine detaillierte Vertragsprüfung und Ersteinschätzung durch unser Experten-Team.
Wichtig: Es geht nicht darum, dass Ihnen eine zu hohe Entschädigung berechnet wurde. Die Berechnung als solche spielt keine Rolle. Vielmehr geht es darum, dass Sie keinerlei Zahlung schulden oder eine geleistete Zahlung in voller Höhe erstattet bekommen.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder zurückfordern
Gibt es Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher?
In mehreren Gerichtsverfahren wurden Banken und Sparkassen auf Grund fehlerhafter oder unvollständiger vertraglicher Angaben dazu verurteilt, unrechtmäßig vereinnahmte Zahlungen an ihre Kunden zu erstatten.
Um weitere öffentlichkeitswirksame Entscheidungen zu Gunsten betroffener Verbraucher zu vermeiden, zeigen sich viele Banken und Sparkassen mittlerweile bereits im Rahmen eines außergerichtlichen anwaltlichen Vorgehens verhandlungsbereit. So kann mit anwaltlicher Hilfe häufig ein außergerichtlicher Vergleich verhandelt werden.