BaFin-Angelegenheiten: Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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BAFIN-ANGELEGENHEITEN: IMMER MEHR GESCHÄFTE WERDEN REGULIERT

BaFin-Angelegenheiten: Immer mehr Geschäfte werden reguliert

Dass Großbanken und Sparkassen durch den Staat beaufsichtigt und reguliert werden, ist aus Funk und Fernsehen bekannt. Themen wie Eigenkapitalanforderungen, Stresstests oder Geldwäscheprävention sind in aller Munde. Und in der Tat ist eine strukturierte und organisierte Bankenaufsicht unverzichtbar für die Stabilität unseres Finanzsystems.

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BaFin-Lizenz: Nicht nur für Großbanken ein Thema

Die Finanzaufsicht, namentlich sichergestellt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), die Deutschen Bundesbank sowie durch die Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), macht allerdings bei den „Big Playern“ der Branche nicht halt. Vielmehr dringt die Finanzregulierung immer tiefer in das Wirtschaftsleben vor und betrifft insbesondere auch solche Marktteilnehmer, die sich in Anbetracht ihres Geschäftsmodells in keiner Weise von der Finanzaufsicht betroffen führen.

So bekam beispielsweise das Essensvermittlungsportal „Lieferheld.de“ durch wettbewerbsrechtliche Klage eines Marktkonkurrenten aufgezeigt, dass es durch die Entgegennahme der Bezahlung von Kunden mit anschließender Weiterleitung an die Restaurants das erlaubnispflichtige Finanztransfergeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 ZAG; vgl. Urteil des Landgerichts Köln vom 29.09.2011, Az. 81 O 91/11) erbringt. Aber auch nicht zuletzt die Startup-Szene (insb. FinTechs) mit ihren innovativen Geschäftsmodellen und Zahlungsmethoden sollten dem Finanzaufsichtsrecht bei der Gestaltung ihres Geschäfts besondere Aufmerksamkeit widmen.

Durch Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) im Jahre 2018 wurden für die Erbringung von Zahlungsdiensten die Regulierungstatbestände erweitert. Seitdem sind das Akquisitionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 ZAG) sowie sogenannte Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 8 ZAG) erlaubnispflichtig.

BaFin-Lizenz oder Geschäftsanpassung

Mit Unterstützung der Kanzlei baum reiter & collegen behalten unsere Mandanten bei finanzaufsichtsrechtlichen Fragen den Überblick. Die nachstehenden vier Schritte führen dabei zu einer ganzheitlichen Beratung und umfassenden Begleitung unserer Mandanten.

1. Regulierungstatbestände kennen

Die Regulierungstatbestände sind vielfältig und betreffen auch Unternehmen aus dem Nichtbankensektor.

2. Betroffenheit prüfen

Klären Sie rechtzeitig, ob Ihr Unternehmen aufgrund finanzaufsichtsrechtlicher Vorschriften erlaubnispflichtig ist.

3. Richtige Maßnahme ergreifen

Ist Ihr Geschäft erlaubnispflichtig, kommt die Anpassung Ihres Geschäftsmodells oder die Beantragung einer passenden Lizenz in Betracht.

4. Monitoring

Ist Ihr Unternehmen als Finanz- oder Zahlungsdienstleister reguliert, informieren wir Sie gerne über Ihre regelmäßigen aufsichtsrechtlichen Pflichten.

BaFin Themen

Sie haben Post von der BaFin erhalten? Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzaufsicht.

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Profitieren Sie von unserer Spezialisierung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht! baum reiter & collegen ist eine der führenden Kanzleien in diesem Rechtsgebiet. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten Verbraucher gegen Banken, Sparkassen und Kapitalanlagevermittler. Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen – kostenfrei und unverbindlich. Unser Expertenteam sagt Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.