Wirecard - Baum Reiter & Collegen
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Sichern Sie Ihre Ansprüche im laufenden Insolvenzverfahren

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Die Wirecard AG ist insolvent. Was nun?

Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem der größten bundesdeutschen Finanzskandale der Nachkriegszeit

Der Zahlungsabwickler Wirecard hat am 25.06.2020 Insolvenzantrag gestellt: Insgesamt 1,9 Milliarden Euro fehlen in der Bilanz. Das Geld hat offensichtlich niemals existiert. Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Wirecard AG war der Weg in die Insolvenz vorbestimmt. Ein dramatischer Absturz der Aktie war die Folge.

Was war geschehen?

Bilanzmanipulationsvorwürfen sah sich die Bank schon seit längerer Zeit ausgesetzt. Um die ‚Gerüchte‘ ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen, beauftragte Wirecard im vergangenen Jahr die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Sonderuntersuchung. Im April 2021 schließlich teilte der Finanzdienstleister öffentlich mit, dass keine Belege für etwaige Bilanzmanipulationen gefunden worden seien. Dass dies nur die halbe Wahrheit war, zeigte sich schon zwei Monate später. Es stellte sich heraus, dass offenbar 1,9 Mrd. Euro, was etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme entspricht, tatsächlich gar nicht existieren.

Machen Sie Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend!

Wir sagen Ihnen, wer für Verluste haftet und wie Sie an Ihr Geld kommen. Nutzen Sie die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich in Kontakt mit uns zu treten.

Was können geprellte Anleger jetzt unternehmen?

Für Kapitalanleger, die auf die Aktie des Zahlungsdienstleisters gesetzt hatten, stellt sich berechtigterweise die Frage, ob das investierte Geld endgültig verloren ist. In jedem Fall sollten Anleger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Zwar stehen Aktionäre im Insolvenzfall unter den Gläubigern grundsätzlich in einer der letzten Reihen. Das ändert sich aber, wenn sich die insolvente Aktiengesellschaft schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Im Fall der Wirecard AG spricht vieles dafür, dass dies der Fall ist. Bei Zugrundelegung der aktuellen Informationen und der bisherigen Berichterstattung kommt zudem ein ‚bunter Strauß‘ an weiteren potenziellen Haftungsgegnern in Betracht. Allen voran sind hier die Wirtschaftsprüfer zu nennen, denen offenbar die Nichtexistenz von 1,9 Mrd. Euro entgangen war. Daneben kommen die Vorstandsmitglieder der Bank persönlich für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche in Betracht.

Sollte sich überdies konkretisieren, dass auf Seiten der Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin) oder des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) Fehler begangen wurden, kommt möglicherweise sogar eine Staatshaftung in Betracht.

Allen Anspruchsszenarien ist gemein, dass es noch weiterer Sachverhaltsaufklärungen bedarf, um eine fundierte Begründung vorlegen zu können. Diverse Strafverfahren wurden inzwischen eingeleitet. Mit Spannung dürfen die Ermittlungen sowie die weiteren Enthüllungen in dem Skandal erwartet werden.

Die grundlegende Frage lautet mithin: Wie kommen Sie an Ihr Geld, und wer haftet für Verluste?

Was kann die Kanzlei baum reiter & collegen für Sie tun?

Die Baum Reiter & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit 20 Jahren im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Gerne werden wir auch für Sie aktiv und sichern Ihre Ansprüche im laufenden Insolvenzverfahren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die kostenfreie Prüfung an, inwieweit kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche bestehen oder ob gegen weitere beteiligte Dritte wie z. B. Vorstandsmitglieder oder Wirtschaftsprüfer Ansprüche durchgesetzt werden können. Sofern in Ihrem Fall Erfolgsaussichten bestehen, setzen wir uns für eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.

Wer kommt für die Anwaltskosten auf?

Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir bei dieser für Sie kostenfrei eine entsprechende Deckungsanfrage zur Kostenübernahme stellen.

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, informieren wir Sie gerne über unsere Gebühren. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns auch weiterhin beauftragen möchten.

Bitte seien Sie versichert, dass die Kanzlei baum reiter & collegen ohne eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder Ihre ausdrückliche Zustimmung keine kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen wird. Soweit nicht anders besprochen, entsteht für Sie bei einer Mandatierung kein Kostenrisiko.

Weitere wichtige Fragen zur Insolvenz der Wirecard AG

Welche Ansprüche stehen mir im Fall der Insolvenz zu?

Im Insolvenzfall werden Sie aufgefordert, Ihre Ansprüche, die Ihnen gegenüber dem insolventen Unternehmen zustehen, zur Insolvenztabelle anzumelden. Der Insolvenzverwalter prüft sodann die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Soweit das Unternehmen über ausreichend Gelder verfügt, gelangt Ihr Anspruch mit Abschluss des Verfahrens zur Auszahlung.

Wie stehen meine Chancen? Kann ich auf eine Rückzahlung des investierten Kapitals hoffen?

Als Aktionär haben Sie verglichen mit anderen Gläubigern in einem Insolvenzverfahren nur wenig Rechte. So werden z. B. Banken, die dem Insolvenzschuldner Kredite gewährt hatten, vor den Aktionären bedient. Oftmals bleiben Aktionäre auf dem Verlust sitzen. Die Stellung des Aktionärs verbessert sich jedoch erheblich, wenn gleichzeitig Schadensersatzansprüche gegen das Insolvente Unternehmen geltend gemacht werden können.

Im Fall Wirecard kommen vor allem Erstattungsansprüche wegen Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten in Betracht. Diese Ansprüche müssen gesondert zur Insolvenztabelle angemeldet und begründet werden.

Kann es bei der Feststellung meiner Forderung zur Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter zu Problemen kommen?

Ihre Forderung wird im Rahmen der Insolvenz nur dann Berücksichtigung finden, wenn der Insolvenzverwalter die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung feststellt. Tut er dies nicht, müssen Sie die Rechtmäßigkeit per Klageverfahren feststellen lassen.

Wer kommt sonst für den Schaden auf, wenn ich im Insolvenzverfahren nicht mein Geld zurückerhalte?

Ein Unternehmen meldet nicht ohne Grund Insolvenz an, sondern es stehen – jedenfalls zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung – nicht ausreichend Gelder zur Verfügung, um sämtliche Gläubiger zu bedienen. Häufig gelangt an Insolvenzgläubiger daher lediglich ein Teil des berechtigten Anspruchs (sog. Quote) zur Auszahlung.

Im Einzelfall können ausstehende Beträge anderweitig bei dritten Beteiligten geltend gemacht werden. Ob auch Ihnen solche Ansprüche zustehen, ist Gegenstand einer gesonderten anwaltlichen Prüfung, die wir für Sie gerne kostenfrei vornehmen.

Im Fokus stehen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) der Wirecard AG, die in der Vergangenheit womöglich zumindest fahrlässig Bilanzen testierten, in denen nichtexistierende Guthaben ausgewiesen waren. Daneben kommt eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder oder der Mitglieder des Aufsichtsrats in Betracht.

Welche Investoren haben Anspruch auf Schadensersatz?

Schadensersatzansprüche kommen zunächst für Aktionäre in Betracht. Allerdings ist auch den Käufern von Anleihen, die von der Wirecard AG emittiert wurden, ein Schaden entstanden, der auf den verschiedenen Pflichtverletzungen der Wirecard AG und weiterer Beteiligter beruht. Entsprechend können auch diese Anleihegläubiger Schadensersatzansprüche stellen. Gleiches gilt für Besitzer von Derivatepapieren.

Kann ich meine Aktien oder Anleihen verkaufen, ohne meinen Schadensersatzanspruch zu verlieren?

Ja! Ihnen steht es frei, die Aktien der Wirecard AG jederzeit zu verkaufen. Dies steht einer späteren Stellung von Schadensersatzansprüchen nicht im Wege.

Wer übernimmt die Kosten für eine anwaltliche Vertretung?

Wenn Sie zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche eine anwaltliche Vertretung wünschen, kommt eine Übernahme der anwaltlichen Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung in Betracht. Gerne stellen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei eine entsprechende Deckungsanfrage.

Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, informieren wir Sie gerne über die Höhe unserer anwaltlichen Gebühren. Bitte seien Sie in jedem Fall versichert, dass wir ohne eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder Ihre ausdrückliche Zustimmung keine kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen werden.

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