Vorteile & rechtliche Vorschriften der Citycards
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de

BaFin kommunale Bezahlkarten (CITY-CARDS)

BaFin kommunale Bezahlkarte
Lassen Sie sich von uns beraten
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!

KOMMUNALE BEZAHLKARTEN (CITY-CARDS)

Was bringen kommunale Bezahlkarten?

Kommunale Bezahlkarten (sog. Citycards) können einen erheblichen Mehrwert für die Attraktivität und die Wirtschaft von Städten oder Regionen darstellen. Die Kunden werden lokal gebunden, die Konsumbereitschaft erhöht sich und es kommt zu mehr innerstädtischen Kontakten zwischen Anbietern und Bürgern. Praktische Mehrwertdienste können den Alltag der Bürger vereinfachen.

Auf welche rechtlichen Vorschriften kommt es an?

Soweit die Citycard auch als Bezahlkarte genutzt werden soll, z.B. nach vorheriger Aufladung mit Guthaben, sind allerdings die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu Zahlungsdiensten und E-Geld zu beachten. Einer behördlichen Regulierung unterfallen regelmäßig alle Tätigkeiten, bei denen Geld zur Weiterleitung an Dritte entgegengenommen wird. Je nach genauer Ausgestaltung der Dienstleistung liegen die erlaubnispflichtigen Tatbestände des Akquisitionsgeschäfts, des Finanztransfergeschäfts sowie des E-Geld-Geschäfts gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vor. Eine Erlaubnispflicht besteht jedoch im Ausnahmefall dann nicht, wenn die Bezahldienste im Rahmen einer regionalen Beschränkung, z.B. innerhalb einer Stadt und der unmittelbaren Umgebung, angeboten werden. Maßgeblich kommt es also auf die individuelle Ausgestaltung der Citycard an.

Wie wir Sie unterstützen können

Eine frühzeitige Klärung der Rechtslage ist anzuraten, damit die Funktionen der Karten rechtssicher geplant und umgesetzt werden können. Baum Reiter & Collegen berät Ihre Kommune zu allen bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen, die sich bei Planung und Einführung einer Citycard ergeben. Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell, optimieren ggf. seine Gestaltung und klären etwaige Erlaubnispflichten mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde verbindlich ab.

Einfach Kontakt aufnehmen!

Profitieren Sie von unserer Spezialisierung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht! baum reiter & collegen ist eine der führenden Kanzleien in diesem Rechtsgebiet. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten Verbraucher gegen Banken, Sparkassen und Kapitalanlagevermittler. Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen – kostenfrei und unverbindlich. Unser Expertenteam sagt Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.