FinTech: Im Fokus der BaFin
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FinTech: Im Fokus der BaFin

FinTechs, das heißt Unternehmen, die IT-unterstützte hochspezialisierte und vor allem kundenfreundliche Finanzdienstleistungen anbieten, sind fester Bestandteil der Finanzdienstleistungsbranche. Der technische Fortschritt und neue Bedürfnisse auf der Endkundenseite bilden für ein Fintech die Grundlage für Innovation und neue Geschäftsmodelle. Unternehmen werden neu gegründet und machen den traditionellen Banken Konkurrenz.

Auch wenn es für den einen oder anderen Unternehmensgründer überraschend kommen mag, erfüllen FinTechs mit ihren Dienstleistungen häufig erlaubnispflichtige Tatbestände, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan ruft. Wie bei klassischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten der Fall, prüft die BaFin auch bei jungen Startups, ob diese gemäß den bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften (KWG, ZAG, WpHG usw.) zu beaufsichtigen sind. Für Unternehmensgründer stellt dies eine Herausforderung dar, der jedoch mit anwaltlicher Unterstützung effizient begegnet werden kann.

FinTech: Eine große Bandbreite an Dienstleistungen

FinTechs sind praktisch und bieten leicht verständliche und auf die persönlichen Bedürfnisse des Endnutzers abgestimmte Dienstleistungen an. Wurde einmal erkannt, was bei den Nutzern gut ankommt, ist das Entwicklungspotential einzelner Geschäftsmodelle riesig. Die inhaltlichen Schwerpunkte von FinTechs liegen in alternativen Bezahlverfahren, Kreditgewährung, automatisierter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung (sog. Robo Advice), Crowdfunding und virtuellen Währungen. Die Geschäftsmodelle von FinTechs zeichnen sich durch einen hohen Digitalisierungsgrad aus. Auf diese Weise ist es möglich, den Kunden kostengünstige und personalisierte Dienstleistungsangebote unterbreiten zu können.

Das FinTech und seine Regulierung

Das Bankaufsichtsrecht und die Regulierung bestimmter Dienstleistungen gelten auch für sog. FinTechs. Wer gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, muss dafür bei der BaFin eine entsprechende Erlaubnis beantragen. Für ein Fintech kommen Regulierungstatbestände wie das Kreditgeschäft, das Einlagengeschäft, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, die Finanzportfolioverwaltung, verschiedene Zahlungsdienste (insb. das Akquisitionsgeschäft und das Finanztransfergeschäft) sowie das E-Geld-Geschäft in Betracht. Ein auf das Bankaufsichtsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft das Geschäftsmodell im Detail und stellt fest, ob und inwieweit für das einzelne FinTech Berührungspunkte mit den genannten Regulierungstatbeständen vorliegen. Für alle Regulierungstatbestände gilt, dass entsprechende Dienstleistungen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Da die Beantragung einer BaFin-Lizenz mitunter aufwändig sein kann, kommt alternativ die Anpassung des Geschäftsmodells dahingehend in Betracht, dass einerseits weiterhin ein wirtschaftlich interessantes Geschäftsmodell bestehen bleibt, andererseits jedoch kein erlaubnispflichtiger Tatbestand mehr vorliegt.

Anwaltliche Beratung von FinTechs

Für Unternehmensgründer kommt das BaFin-Thema teilweise überraschend. Damit finanzielle und personelle Ressourcen nicht vergeblich eingesetzt werden, ist ein FinTech gut beraten, bereits in der frühen Gründungsphase mithilfe einer spezialisierten Rechtsanwaltkanzlei bestehende Regulierungsfragen zu klären. Durch eine individuelle anwaltliche Beratung können bankaufsichtsrechtliche Risiken identifiziert und beim Aufbau des Geschäftsmodells berücksichtigt werden. Neben den bankaufsichtsrechtlichen Themen ist auch auf die IT-rechtlichen Besonderheiten zu achten. Dienstleistungen von FinTechs werden in aller Regel online angeboten. Inwieweit sich IT-rechtliche Aspekte auch auf bankaufsichtsrechtliche Fragestellungen auswirken, kann nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden, der mit seinen Tätigkeitsschwerpunkten diese besondere Schnittstelle abdeckt.

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