Robo-Advice in der anwaltlichen Beratung: Automatisch investieren unter Aufsicht
Robo Advice ist ein Trend, der sich in der Finanzbranche seit mehreren Jahren stetig weiterentwickelt hat und Investoren alternative Möglichkeiten zur Geldanlege bietet. Beim Thema Robo Advice, auch bekannt unter den Stichworten „Robo Advisor“ oder „Robo Advisory“, geht es um die Vision, dass ein Anleger per Algorithmus dargelegt bekommt, in welche Kapitalanleger er am besten Investieren sollte. Der Anleger muss sich nicht mehr selbst mit dieser schwierigen Frage auseinandersetzen. Ein typischerweise aufwändiger persönlicher Kontakt mit einem Finanzberater wird durch den Robo Advisor ersetzt. Erfahrungswerte unzähliger Investitionen können bei der Anlageentscheidung des Robo Advisor berücksichtigt werden. Bei richtiger Programmierung kann das Know-how des Robos dem des klassischen (menschlichen) Finanzberaters weit überlegen sein. Allerdings ist das Thema Robo Advice schon seit längerer Zeit in den Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde gerückt. Unternehmen sollten daher mit anwaltlicher Begleitung prüfen, ob eine geplante Dienstleistung erlaubnisfrei erbracht werden darf oder ob vorab bei der BaFin eine passende Lizenz beantragt werden muss.
Arten von Robo Advice in der anwaltlichen Beratung
Ist Robo Advice erlaubnispflichtig?
Wie uns aus der anwaltlichen Praxis bekannt ist, können Dienstleistungen im Bereich Robo Advice erlaubnispflichtig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich bei dem Angebot um Finanzdienstleistungen gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt. In Betracht kommen in erster Linie die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG), die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3 KWG). In jedem Einzelfall ist anhand des geplanten Geschäftsmodells im besten Falle anwaltlich zu prüfen, ob und wenn ja welche dieser Tatbestände einschlägig sind. Werden Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig erbracht, geht dies nicht ohne eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde. Häufig können Geschäftsmodelle angepasst werden, um das Vorliegen regulierungspflichtiger Tatbestände auszuschließen. Soweit dies nicht gelingt, kann bei der BaFin eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Wir als qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei begleiten Ihr Unternehmen im Erlaubnisverfahren und übernehmen die Korrespondenz mit der BaFin.
Ihr Unternehmen plant einen Robo Advisor? Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten!
Die Erlangung fundierter Kenntnisse zu Kapitalanlageprodukten und dem Funktionieren der Finanzmärkte ist eine Herausforderung. Diese Kenntnisse in ein Computerprogramm für automatisierte Anlageentscheidungen zu gießen eine Weitere. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn sich nach intensiver Entwicklung herausstellt, dass die geplante Dienstleistung nicht erlaubnisfrei angeboten werden darf. Soweit die Beantragung einer Erlaubnis dann nicht in Betracht kommt, waren die persönlichen und finanziellen Investitionen umsonst. Durch eine möglichst frühzeitige Einbindung der bankaufsichtsrechtlichen Expertise einer Rechtsanwaltskanzlei können die Ressourcen von Anfang an richtig eingesetzt werden. Mit anwaltlicher Hilfe kann das Geschäftsmodell in Entsprechung zu den Erlaubnisvorschriften für Robo Advice ausgestaltet werden. So können Sie sicherstellen, dass Sie mit Ihrem Robo Advisor nach der Planung und Entwicklung auch an den Markt gehen können.
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