BaFin Prüfung der eigenen Erlaubnispflicht
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BaFin PRÜFUNG DER EIGENEN ERLAUBNISPFLICHT

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BaFin: PRÜFUNG DER EIGENEN ERLAUBNISPFLICHT

Erlaubnispflichtig in Deutschland ist, wer gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste erbringt. Das Betreiben des E-Geld-Geschäfts ist stets erlaubnispflichtig.

Die Grenzen sind fließend

Die Schwelle zum gewerbsmäßigen Handeln wird von der BaFin sehr niedrig angesetzt. So liegt gewerbsmäßiges Handeln nach ständiger Verwaltungspraxis bereits vor, wenn ein Betrieb auf eine gewisse Dauer anlegt (ein einzelnes Geschäfts ist ausreichend, soweit Wiederholungsabsicht besteht) und mit Gewinnerzielungsabsicht bewirtschaftet wird. Fehlt es an einer Gewinnerzielungsabsicht (z.B. bei karitativen Einrichtungen), so stellt die BaFin auf Schwellenwerte (Anzahl der Geschäfte und/oder Volumen) ab.

Die Grenzen zwischen erlaubnispflichtigem und erlaubnisfreiem Geschäft sind fließend und häufig abhängig von der Auslegung der Gesetze durch die Aufsichtsbehörde. Daher empfehlen wir bereits bei der kleinsten Unsicherheit, ob nicht doch eine BaFin-regulierte Tätigkeit vorliegt, das Geschäftsmodell überprüfen zu lassen.

Schützen Sie Ihr Geschäft

Die Konsequenzen aus der Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen können verheerend sein. So ist die BaFin befugt, auf Ihrer Homepage bafin.de jene Unternehmen zu benennen, die unerlaubtes Geschäft betreiben. Dies bedeutet regelmäßig einen schweren Imageschaden für das betroffene Unternehmen. Weiter kann die BaFin die Einstellung und Abwicklung der Geschäfte anordnen. Überdies drohen Geld- oder Gefängnisstrafen für die verantwortlichen Personen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Prüfung Ihres Geschäftsmodells zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

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