BaFin Schreiben
Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeschrieben werden, weil aus Behördensicht der Verdacht besteht, dass unerlaubt Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste erbracht werden. Um Nachteile für die Geschäftsleitung und das Unternehmen zu vermeiden kommt es auf den richtigen Umgang mit derartigen Schreiben an.
Was ist zu tun, wenn mein Unternehmen von der BaFin angeschrieben wird?
Postzustellungen von der BaFin, welche die unerlaubte Erbringung von Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste zum Gegenstand haben, sollten in jedem Falle ernst genommen werden. Das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste ist strafrechtlich relevant. Darüber hinaus kann die BaFin die Einstellung der Geschäfte anordnen und durchsetzen. Lassen Sie die Zuschrift der BaFin also nicht auf sich beruhen.
Was wir für Sie tun können
Zunächst ist rechtlich zu prüfen, ob tatsächlich regulierte Geschäfte betrieben werden, d.h. ob die BaFin zu Recht Nachforschungen anstellt oder die Einstellung des Geschäftsbetriebs anordnet. Nicht immer ist die Rechtslage eindeutig, auch die Behörde kann rechtlich falsch liegen. Ein umfassender Überblick zur Sach- und Rechtslage ist der entscheidende Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen.
Nach der rechtlichen Prüfung stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Sollten Sie sich mit Ihren Geschäften tatsächlich im regulierten Bereich tätig sein, kommt ggf. eine Geschäftsanpassung in Betracht oder es kann die notwendige Erlaubnis beantragt werden. Wir nehmen für Sie Kontakt mit der BaFin auf und führen die weitere Kommunikation. Ziel ist, dass Sie Ihren Geschäftsbetrieb ohne Nachteile fortführen können oder aber strafrechtliche Konsequenzen bzw. Bußgelder vermieden werden.
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