Autokredit Widerrufen: Der Widerrufsjoker für Autokredite
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Autokredit widerrufen

Ungefähr jedes dritte Fahrzeug in Deutschland wird durch einen Autokredit finanziert. Was die meisten Autobesitzer jedoch nicht wissen: Informiert die Bank den Kunden im Kreditvertrag nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht oder fehlen im Kreditvertrag erforderliche Pflichtangaben, kann der Autokredit auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen und damit rückabgewickelt werden.

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Diese Vorteile bietet ein erfolgreicher Autokredit-Widerruf

Nach unserer Erfahrung sind nahezu alle von den deutschen Banken verwandten Kreditunterlagen fehlerhaft. Dies bietet Millionen von Verbrauchern die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und so vorzeitig aus ihrer Autofinanzierung auszusteigen. Ist der Widerruf der Autofinanzierung möglich, bietet dies folgende Vorteile:

Mit einem erfolgreichen Widerruf seiner Autofinanzierung kann der Verbraucher seinen Kreditvertrag sofort beenden, zahlt keine weiteren Raten an die Autobank, gibt das Auto an die Bank zurück und erhält überdies einen erheblichen Teil der auf den Kredit geleisteten Zahlungen erstattet.

Warum können Autokredite auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden?

Schließt ein Verbraucher beim Autokauf einen Kreditvertrag ab, steht ihm eine gesetzliche Widerrufsfrist zu, während der er noch einmal überlegen kann, ob er das Geschäft wieder rückgängig machen möchte. Diese Überlegungsfrist beträgt normalerweise 14 Tage. Überlegt es sich der Verbraucher also anders, kann er den Kreditvertrag binnen dieser 14-tägigen Frist widerrufen. Der Grund für den Widerruf spielt dabei keine Rolle.

Der Gesetzgeber sieht für das Widerrufsrecht jedoch eine Besonderheit vor: Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt gar nicht erst zu laufen, wenn die Autobank ihren Kunden im Vertrag nicht korrekt und verständlich über sein Widerrufsrecht informiert oder bestimmte vertragliche Pflichtangaben vergessen hatte. In diesem Fall kann der Verbraucher den Autokredit jederzeit – auch noch nach Jahren – widerrufen.

Die Autobank muss ihre Kunden im Kreditvertrag korrekt und verständlich über ihr Widerrufsrecht informieren. Ist die vertragliche Widerrufsinformation fehlerhaft oder unverständlich formuliert, sieht der Gesetzgeber einewiges Widerrufsrechtvor, sodass der Verbraucher den Autokredit auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen noch wirksam widerrufen kann.

Komplette Rückabwicklung von Kreditvertrag und Autokauf

Autokredite werden regelmäßig im Rahmen des Fahrzeugkaufs durch das Autohaus vermittelt. In diesem Fall spricht man von einem „verbundenen“ Geschäft: Autokauf und Finanzierung des Autokaufs durch die Autobank stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werden nicht getrennt voneinander behandelt. Erfolgten der Autokauf und die Finanzierung des Autokaufs durch einen Kredit gemeinsam ‚aus einer Hand‘, hat ein wirksamer Widerruf des Kreditvertrages zur Folge, dass beide Verträge rückabgewickelt werden, Kreditvertrag und Autokaufvertrag.

Deswegen führt die Rückabwicklung infolge eines wirksamen Widerrufs des Finanzierungsvertrages nicht nur dazu, dass der Kunde künftig keine Kreditraten mehr zahlen muss. Darüber hinaus kann er auch sein Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug alle bis zum Widerruf auf den Kredit geleisteten monatlichen Zahlungen und auch eine ggf. geleistete Anzahlung erstattet. Der Kunde muss sich gegenüber der Autobank lediglich einen gewissen Wertverlust des Fahrzeugs für den Zeitraum zwischen dem Kauf und der Rückgabe anrechnen lassen. Der Wertersatz wird dabei mit dem Anspruch des Kunden auf Erstattung der gezahlten Kreditraten und einer ggf. geleisteten Anzahlung verrechnet. Der Überschuss wird an den Kunden ausbezahlt. Durch den Autokredit-Widerruf kann der Verbraucher somit das finanzierte Fahrzeug wieder zurückgeben und erhält im Gegenzug  einen erheblichen Teil der auf den Kredit geleisteten Zahlungen erstattet.

Welche Autokreditverträge sind betroffen?

Nach unserer Erfahrung sind die Kreditverträge fast aller Autobanken betroffen, da sie in der Regel fehlerhafte oder unverständliche Widerrufs­information enthalten oder erforderliche vertragliche Pflichtangaben fehlen. Das betrifft u. a. die Verträge folgender Banken:
  • Audi Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
  • Bank 11 für Privatkunden und Handel GmbH
  • Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK)
  • BMW Bank GmbH
  • Consorsbank (Eine Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
  • Creditplus Bank AG
  • FCA Bank Deutschland GmbH
  • Ford Bank GmbH
  • Honda Bank GmbH
  • Mercedes-Benz Bank AG
  • Opel Bank S.A.
  • PSA Bank Deutschland GmbH
  • RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
  • Renault Bank – Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
  • Porsche Bank AG
  • Santander Consumer Bank AG
  • Seat Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
  • Skoda Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
  • Targobank AG
  • Toyota Kreditbank GmbH
  • Volkswagen Bank GmbH

Der Fahrzeugtyp und die Dauer der Finanzierung sind für einen erfolgreichen Widerruf nicht relevant. Daher können sowohl Halter von Benzinern als auch Besitzer von Dieselfahrzeugen vom Widerruf ihres Autokredites profitieren – unabhängig davon, ob sie vom Abgasskandal betroffen sind oder nicht.

Wichtig ist allerdings, dass der Widerruf erklärt wird, bevor der Kreditvertrag endet und das Auto zurückgegeben wurde. Wird der Widerruf erst nach Auslaufen der Finanzierung und Rückgabe des Fahrzeugs erklärt, sinken die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf.

Außerdem sollte der Kunde den Fahrzeugkauf nebst Finanzierung überwiegend zu privaten Zwecken abgeschlossen haben, da das Widerrufsrecht ausschließlich Verbrauchern zusteht. Deshalb ist der Widerruf einer gewerblichen Autofinanzierung in der Regel nicht möglich.

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Ein praktisches Beispiel aus einem erfolgreichen Widerrufsfall

Widerruf Autokreditvertrag
Autokredit widerrufen

Das Landgericht Köln stellte fest, dass der Widerruf des Kreditvertrages noch möglich war und verurteilte die Bank dazu, insgesamt 21.470,00 € an ihren Kunden zu zahlen, d.h. alle bis zum Widerruf erbrachten Kreditraten. Der finanzierte Audi konnte zurückgegeben und der Vertrag vorzeitig beendet werden, sodass der Kunde auch für die Zukunft keine weiteren Kreditraten schuldet.

(LG Köln 30 O 94/19, Urteil v. 01.10.2020).

Welche Fehler enthalten angreifbare Autokreditverträge?

Der Widerruf der Autofinanzierung ist in der Mehrzahl der Fälle deswegen möglich, weil die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen aufgrund einer fehlerhaften oder unverständlichen Widerrufsinformation im Kreditvertrag nicht zu laufen begonnen hat oder weil der Kreditvertrag nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthält.

Fehlerhafte oder unverständliche Widerrufsinformation

Nahezu alle uns bekannten Kreditverträge, die seit Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unverständliche Widerrufsinformationen. Dies hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem verbraucherfreundlichen Urteil vom 26. März 2020 (AZ: C-66/19) bestätigt. Konkret ging es in dem vor dem EuGH verhandelten Fall um den so genannten „Kaskadenverweis“, einen Passus in der Widerrufsinformation, wie ihn die allermeisten Banken in ihren Kreditverträgen übernommen haben. Dieser lautet wie folgt:

Lupe

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB […] erhalten hat.“

Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass der Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB für den Verbraucher nicht verständlich ist, sodass eine solche Widerrufsinformation insgesamt nicht geeignet ist, den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu informieren.

In der Folge können Autokreditverträge, deren Widerrufsinformationen den vorgenannten Kaskadenverweis beinhalten, auch noch Jahre nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden.

Fehlende Pflichtangaben

In der Vergangenheit wurden von den Gerichten immer wieder unterschiedliche Auffassungen vertreten, welche Pflichtangaben der Kreditvertrag zwingend enthalten muss, damit die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 9.September 2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) nun auch diesbezüglich für Klarheit gesorgt. Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stärkt der EuGH die Rechte der betroffenen Kreditnehmer ganz entscheidend.

Unter anderem stellte der EuGH klar, dass der Verzugszins im Kreditvertrag konkret anzugeben ist und der Mechanismus bei dessen Anpassung für den Kunden nachvollziehbar sein muss. Des Weiteren stellt der EuGH fest, dass die Bank den Verbraucher im Kreditvertrag selbst über alle außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren informieren muss und zusätzlich Hinweise auf die Verfahrenskosten zu erteilen sind.

Da diese Angaben in nahezu allen uns bekannten Kreditverträgen aller Autobanken fehlen oder unvollständig sind, hat die Widerrufsfrist für diese Verträge nie zu laufen begonnen. Damit können Millionen Verbraucher ihre Kreditverträge noch heute widerrufen, ohne dass es nach der Entscheidung des EuGH noch auf weitere Fehler im Kreditvertrag ankommt.

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Warum muss ich der Autobank Wertersatz zahlen?

Im Oktober 2020 entschied der BGH, dass der Kreditnehmer in Folge eines wirksamen Widerrufs des Autokreditvertrages gegenüber der Bank zur Zahlung eines Ausgleichs für den Wertverlust des finanzierten Fahrzeuges für den Zeitraum seiner Nutzung verpflichtet ist. Zur Ermittlung der Höhe des Wertverlustes soll laut BGH zunächst darauf abgestellt werden, wie viel das Fahrzeug zum Erwerbszeitpunkt wert war. Wichtig dabei ist der Umstand, dass der Kaufpreis nicht den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs widerspiegelt. Vielmehr liegt der Wert des Fahrzeugs bei Kauf regelmäßig 10-25 % unter dem Kaufpreis. Demgegenüber wird der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe an die Bank gestellt. Der Differenzbetrag ergibt die Höhe des durch den Kreditnehmer zu zahlenden Wertersatzes. Welche konkreten Faktoren in die Berechnung des Wertverlustes genau einzubeziehen sind, lässt sich der BGH-Entscheidung jedoch nicht entnehmen. Das sorgt in den Verfahren mit den Autobanken einerseits für Diskussionsstoff. Auf der anderen Seite bietet es Raum für eine sinnvolle wirtschaftliche Lösung zu Gunsten des Verbrauchers.

Was können betroffene Fahrzeughalter unternehmen?

Autofahrer, die den Kauf ihres Fahrzeugs durch einen Kredit bei einer Autobank finanzieren, sollten wegen der Häufigkeit fehlerhafter Kreditverträge dringend eine Prüfung ihrer Finanzierung durch einen Experten vornehmen lassen. Enthält er eine falsche oder unverständliche Widerrufsinformation, kann der Autokredit noch heute widerrufen und zusammen mit dem Autokauf rückabgewickelt werden.

Unsere Kanzlei verfügt im Widerrufsrecht über große Erfahrung aus der Prüfung von über 15.000 Kredit- und Leasingverträgen. Im Rahmen unserer kostenfreien Vertragsprüfung und Ersteinschätzung teilen wir Ihnen gern mit, ob auch Ihr Autokredit betroffen ist und rückabgewickelt werden kann, welche Vorteile Ihnen der Widerruf verschafft und welche Verfahrensstrategie in Ihrem Fall am erfolgversprechendsten ist.

Sollten Sie rechtsschutz­versichert sein, umfasst unser Service auch eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutz­versicherung. Wir klären für Sie die Übernahme der Verfahrenskosten – ebenfalls kostenfrei.

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