Widerruf von Autokrediten einfach gemacht
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Widerruf von Autokrediten einfach gemacht

EuGh Urteil Autokredit Widerruf

9. September 2021

Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einem neuen Urteil die Rechte von Millionen Verbrauchern

Luxemburg, 9. September 2021: Enthält ein Autokreditvertrag fehlerhafte oder unvollständige Angaben, kann er noch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen werden. Dadurch haben Verbraucher die Möglichkeit, vorzeitig aus ihrer Autofinanzierung auszusteigen, das finanzierte Fahrzeug zurückzugeben und den Großteil ihrer auf den Kredit geleisteten Zahlungen von der Bank erstattet zu bekommen.

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In der Vergangenheit kam es vor Gericht immer wieder zu Streit darüber, welche sogenannten Pflichtangaben zwingend in den Kreditvertrag aufgenommen werden müssen und wie diese korrekt erteilt werden. Mit seiner Entscheidung vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun erneut die Rechte der betroffenen Kreditnehmer gestärkt und damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) korrigiert.

Das Urteil betrifft nahezu alle Kreditverträge sämtlicher Autobanken. Es öffnet Millionen von Verbrauchern die Tür für einen erfolgreichen Widerruf. Die Verbraucher können die Autofinanzierung beenden und sparen Tausende Euro, indem sie bereits gezahlte Raten einschließlich Anzahlung zurückerhalten.

Worum geht es in dem Urteil des EuGH?

Nach Abschluss einer Autofinanzierung steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, um ihre Entscheidung zu überdenken und den Vertragsschluss „wieder rückgängig“ zu machen. Die reguläre Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Der Gesetzgeber sieht für das Widerrufsrecht jedoch eine Besonderheit vor: Enthält der Kreditvertrag nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. In der Folge können fehlerhafte Autokreditverträge auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen und rückabgewickelt werden.

Im vergangenen Jahr hat das Landgericht Ravensburg gleich mehrere Klageverfahren gegen Autobanken ausgesetzt und dem EuGH europarechtlich relevante Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Die Verfahren behandeln den Widerruf von Autokrediten der Volkswagen Bank, der Skoda Bank sowie der BMW Bank.

Der EuGH sollte unter anderem Klarheit darüber schaffen, ob und in welchem Umfang die Banken ihre Kunden in den Kreditverträgen über die Höhe des Verzugszinses und die Möglichkeiten für Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren informieren müssen.

Angaben zum Verzugszins

In seiner bisherigen Rechtsprechung vertrat der BGH die Auffassung, dass in Kreditverträgen weder eine Angabe des konkreten Verzugszinses, noch die Darstellung der entsprechenden Berechnungsformel erforderlich seien.

Der EuGH sieht dies völlig anders und korrigierte die Auffassung der BGH-Richter. In seiner Entscheidung stellt der EuGH klar, dass der Verzugszins in Form eines konkreten Prozentsatzes anzugeben und der Mechanismus der Anpassung konkret zu beschreiben sind. Dabei muss die Darstellung der Berechnungsmethode für den Verbraucher leicht verständlich sein und darüber hinaus die Häufigkeit der Änderung des entsprechenden Basiszinssatzes im Kreditvertrag angegeben werden.

Da diese Angaben in nahezu allen uns bekannten Kreditverträgen diverser Banken fehlen oder unvollständig sind, hat die Widerrufsfrist für diese Verträge nie zu laufen begonnen. Damit können Millionen Autofinanzierungen noch heute widerrufen werden. Auf weitere mögliche Fehler im Kreditvertrag kommt es nach dem Urteil des EuGH nicht mehr an.

Angaben zu Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Auch bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Bank im Kreditvertrag über die Voraussetzungen für die Durchführung von außergerichtlichen Beschwerdeverfahren informieren muss, verdeutlichte der EuGH seine verbraucherfreundliche Haltung.

Der BGH hatte diesbezüglich in der Vergangenheit geurteilt, dass ein allgemeiner Hinweis im Kreditvertrag ausreichen würde, wonach die wesentlichen Informationen auf einer Internetseite abrufbar seien. Auch dies beurteilt der EuGH jedoch anders und stellt fest, dass die Bank im Kreditvertrag selbst über alle außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren informieren muss. Zusätzlich sind Hinweise auf die Verfahrenskosten zu erteilen.

Da die meisten Banken dies versäumt haben, bietet auch dieser Fehler einer Vielzahl von Verbrauchern die Möglichkeit, vorzeitig aus ihrer Autofinanzierung auszusteigen. 

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Mit seiner aufsehenerregenden Entscheidung hat der EuGH ein weiteres Mal die Rechte der Verbraucher gestärkt und damit Millionen von Kreditnehmern die Chance gegeben, ihre Autofinanzierung zu widerrufen.

Mehr als jedes dritte Fahrzeug in Deutschland wird durch einen Kredit finanziert. Die Bankenwirtschaft muss sich somit in den kommenden Monaten auf eine Klagewelle einstellen. Ob sich die betroffenen Kreditinstitute in Reaktion auf das Urteil künftig verstärkt darum bemühen werden, sich mit den betroffenen Kreditnehmern auf wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Vergleiche zu einigen, ist nicht ausgeschlossen. Denn die Aussichten, vor Gericht Recht zu bekommen, sind für die Verbraucher nun so gut wie nie zuvor.

Die Erfolgschancen sind dann besonders gut, wenn der Widerruf erklärt wird, solange die Finanzierung noch läuft. Denn bei bereits beendeten Kreditverträgen wird regelmäßig eine Verwirkung des Widerrufsrechts angenommen. Auch der EuGH kommt diesbezüglich zu keinem anderen Ergebnis.

Welche Vorteile bringt der Widerruf einer Autofinanzierung?

Der Fahrzeugkauf und die Finanzierung erfolgen regelmäßig gemeinsam, ‚aus einer Hand‘, beispielsweise weil das Autohaus ebenfalls die Finanzierung vermittelt hat. Daher führt ein wirksamer Widerruf des Kreditvertrages nicht nur dazu, dass der Kreditvertrag rückabgewickelt wird, sondern auch der Kaufvertrag für das Fahrzeug.

Im Rahmen der Rückabwicklung gibt der Kreditnehmer das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurück und muss keine Kreditraten mehr zahlen. Darüber hinaus erhält der Kunde alle bis zum Widerruf auf den Kredit geleisteten monatlichen Zahlungen und auch eine gegebenenfalls geleistete Anzahlung erstattet. Im Gegenzug muss er sich gegenüber der Bank lediglich einen gewissen Wertverlust anrechnen lassen, den das Auto zwischen dem Kauf und der Rückgabe erlitten hat. Der Wertersatz wird dabei mit dem Anspruch des Kunden auf Erstattung der gezahlten Kreditraten und einer gegebenenfalls geleisteten Anzahlung verrechnet und der Überschuss wird an den Kunden ausbezahlt. Durch den Autokredit-Widerruf können Verbraucher somit die Finanzierung beenden, das finanzierte Fahrzeug wieder zurückgeben und einen erheblichen Teil der auf den Kredit geleisteten Zahlungen erstattet bekommen.

Sind auch Leasingverträge von dem Urteil betroffen?

Der EuGH hatte ausschließlich über Fragen zum Widerrufsrecht bei Autokreditverträgen zu entscheiden. Allerdings können unabhängig davon ebenfalls die meisten Leasingverträge widerrufen werden, da auch diese Verträge Fehler enthalten. So verurteilte beispielsweise das Landgericht München die SIXT Leasing SE in einem Widerrufsfall dazu, alle auf den widerrufenen Leasingvertrag geleisteten Raten, insgesamt 16.867,08 €, an den Leasingnehmer zu erstatten. Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung bestätigt.

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