Mit unserem kostenfreien Online-Check können Sie schnell und unkompliziert prüfen, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit besteht, Ihre Autofinanzierung (Kredit oder Leasing) zu widerrufen und rückabzuwickeln. Hierfür sind nur wenige Angaben erforderlich, die im Online-Check abgefragt werden.
Ergibt der Online-Check, dass ein Widerruf Ihrer Autofinanzierung möglich ist, können Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen und eine detaillierte Vertragsprüfung und kostenfreie Ersteinschätzung durch unser Expertenteam anfordern. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Link zu unserem Upload-Formular, mit dem Sie Ihren Kredit- oder Leasingvertrag an uns übermitteln können.
Nein. Dank unserer umfassenden Erfahrung im Widerrufsrecht aus der Prüfung von über 15.000 Finanzierungsverträgen verfügen wir über die erforderliche Expertise, um auch Ihren Fall schnell und zuverlässig bewerten und eine verbindliche Einschätzung abgeben zu können. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Nachdem wir Ihren Finanzierungsvertrag geprüft haben, lassen wir Ihnen unsere kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail zukommen. Darin teilen wir Ihnen mit, ob die Angaben zum Widerrufsrecht in Ihrem Vertrag fehlerhaft oder unvollständig sind, sodass Sie Ihre Finanzierung noch heute widerrufen und rückabzuwickeln können. Darüber hinaus erfahren Sie, wie wir die Erfolgsaussichten bewerten, welche Verfahrensstrategie wir Ihnen empfehlen und welche Möglichkeiten zur Finanzierung des Verfahrens wir Ihnen anbieten.
Nein. Sowohl die Vertragsprüfung als auch die Ersteinschätzung erfolgen kostenfrei und unverbindlich. In unserer Ersteinschätzung teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten mit und geben Ihnen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Ein Mandatsverhältnis entsteht nur dann, wenn Sie unser Mandatierungsangebot ausdrücklich annehmen. Wir werden erst tätig, nachdem Sie uns verbindlich beauftragt haben.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, umfasst unser kostenfreier Service auch die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Ersteinschätzung. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines anwaltlichen Vorgehens. Hierfür genügt eine klassische Verkehrs- oder Privatrechtsschutzversicherung.
Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Verfahrenskosten ablehnen, prüfen wir für Sie, ob die Ablehnung berechtigt ist. Stellen wir fest, dass Ihre Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet ist, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Versicherungsschutz. Erfolgte die Ablehnung der Versicherung zurecht, unterbreiten wir Ihnen ein faires Vergütungsangebot, das Ihnen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis garantiert.
Ja. Als Verbraucherschutzkanzlei setzen wir uns dafür ein, jedem Verbraucher einen Zugang zum Recht zu ermöglichen – unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht. Deshalb unterbreiten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein individuelles Vergütungsangebot. Dabei stellen wir sicher, dass der Mehrwert, den wir für Sie erzielen, in angemessenem Verhältnis zu den anfallenden Kosten steht und Ihr Kostenrisiko zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens gering ist.