Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Commerzbank
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OLG Frankfurt: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehensvertrag der Commerzbank unzulässig

Commerzbank Urteil Vorfälligkeitsentschädigung Immobiliendarlehen

23. September 2020

Mit seinem Urteil vom 1. Juli 2020 (Az.: 17 U 810/19) hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bestätigt, dass ein Immobiliendarlehensvertrag der Commerzbank nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Nach Auffassung des Gerichts sind die vertraglichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) unzureichend, weshalb die Bank ihren Anspruch auf Entschädigung verliert und Kreditnehmer ihr Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen können ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten.

Verbraucherschützer kritisieren schon lange, dass die Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Immobiliendarlehensverträgen irreführend formuliert oder gar nicht vorhanden sind.

Grundsätzlich ist die vorzeitige Ablösung eines Immobiliendarlehens für den Darlehensnehmer immer mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.

Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hat der BGH Grundsätze festgelegt, jedoch haben die Banken Spielraum für eigene Berechnungsmethoden. Dieser Umstand führt immer wieder dazu, dass Darlehensnehmer auf Grund unklarer oder widersprüchlicher Angaben im Darlehensvertrag nicht genau nachvollziehen können wie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zustande kommt.

Mit dem Urteil vom 1. Juli 2020 bestätigt das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. nun, dass die Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliendarlehensvertrag der Commerzbank nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Nach Auffassung des Gerichts besteht keine Zahlungsverpflichtung, wenn die Angaben zur Berechnung für den Darlehensnehmer nicht verständlich formuliert sind. Die Commerzbank muss den Klägern daher die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung von rund 21.500€ zzgl. Zinsen zurückerstatten.

So wirkt sich das Urteil für Verbraucher aus

Die allgemeine Rechtmäßigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung wurde vom OLG Frankfurt a. M. zwar nicht bemängelt, jedoch hat das Gericht bestätigt, dass die Berechnung für den Darlehensnehmer transparent und nachvollziehbar sein muss.

Ist sie es nicht, wie im Fall des Immobiliendarlehensvertrages der Commerzbank, muss bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung schon bezahlt, kann diese von der Bank zurückgefordert werden.

Das Urteil gegen die Commerzbank stärkt betroffenen Darlehensnehmern den Rücken. Experten schätzen, dass rund 95.000 weitere Immobiliendarlehensverträge der Commerzbank unzulässige Klauseln enthalten. Betroffen sind solche Verträge, die nach dem 21. März 2016 geschlossen wurden.

Auch Immobiliendarlehensverträge weiterer Banken enthalten Angaben, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wie im Falle der Commerzbank können Darlehensnehmer ihren Vertrag auch hier frühzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

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