Commerzbank: Keine Vorfälligkeitsentschädigung
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de

Kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung – Commerzbank scheitert vor dem BGH

BGH Commerzbank Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Immobiliendarlehensvertrag vorzeitig an die Bank zurückgezahlt – beispielsweise auf Grund einer Trennung der Darlehensnehmer oder weil die finanzierte Immobilie verkauft wurde –, verlangt die Bank vom Darlehensnehmer i. d. R. eine Entschädigungszahlung: die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahlung kann jedoch häufig vermieden oder erfolgreich zurückgefordert werden – nämlich dann, wenn der Darlehensvertrag fehlerhafte oder unvollständige Angaben beinhaltet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht, die Revision einer Bank gegen ihre Verurteilung auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung zurückgewiesen.

Der Fall: Mit seiner Entscheidung vom 1. Juli 2020, Az.: 17 U 810/19 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Commerzbank dazu, eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rd. 21.500 EUR zuzüglich Zinsen an ihre Kunden zurückzuerstatten. Das Gericht hatte entschieden, dass die Commerzbank überhaupt keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung hatte und deshalb zur Rückzahlung verpflichtet ist. Zur Begründung verwies das OLG auf § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ebendiese Vorschrift gilt für alle Kreditverträge, die seit dem 21. März 2016 geschlossen wurden, und gibt vor, dass die kreditgebende Bank nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern darf, wenn sie ihre Kunden im Kreditvertrag ausreichend über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hatte. Fehlen die vertraglichen Angaben über deren Berechnung oder sind sie fehlerhaft, unvollständig oder für einen Verbraucher nicht verständlich, darf die Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Der Darlehensvertrag der Commerzbank, über den das OLG Frankfurt am Main zu entscheiden hatte, enthielt unvollständige Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Daher verurteilte das Gericht die Commerzbank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung und ließ auch keine Revision zum BGH zu. Hiergegen legte die Commerzbank eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein – jedoch ohne Erfolg. Der BGH wies die Beschwerde zurück, wodurch er die Auffassung des Frankfurter OLG faktisch bestätigte und die Verurteilung der Commerzbank rechtskräftig geworden ist. In der Folge haben Zehntausende von Verbrauchern – auch Kunden anderer Banken und Sparkassen – nun die Möglichkeit, sich auf dieses verbraucherfreundliche Urteil zu berufen und mit anwaltlicher Hilfe die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder auch eine in der Vergangenheit bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bis zu drei vollen Kalenderjahren nach Zahlung zurückzufordern.

Über unseren kostenfreien Online-Check können Sie in nur zwei Minuten prüfen, ob auch Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückfordern können. Enthält auch Ihr Darlehensvertrag unzureichende Angaben, zeigen wir Ihnen gern auf, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen – unverbindlich und kostenfrei!

Gerne prüfen wir für Sie, ob PLATZHALTER VFE.

PLATZHALTER VFE!

Jetzt prüfen