Audi Abgasskandal: Schadensersatz
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SCHADENSERSATZ AUCH BEI VERBRIEFTEM RÜCKGABERECHT

Audi Abgasskandal Schadensersatz verbrieftes Rückgaberecht

11. November 2021

Audi erneut zum Schadensersatz verurteilt

Der für Abgassachen zuständige Spezialsenat des OLG Stuttgart hat am 19.10.2021 die Audi AG zum Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (Az. 16a U 791/20).  

Streitgegenständlich war ein Fahrzeug vom Typ Audi A6 (Euro 6) mit einem 3-Liter-Motor.   

Das Fahrzeug war – wie zahlreiche von der Beklagten produzierte Fahrzeuge – von einer Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen, die eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der so genannten „Aufheizstrategie“ zum Gegenstand hat. 

Der Kläger hatte das Fahrzeug im Jahr 2015 bei einem Kilometerstand von 10.000 zu einem Preis von 73.300 EUR von einem Autohändler erworben. Zur Finanzierung des Kaufpreises entstanden ihm Kosten in Höhe von rund 4.000 EUR. Nach Ausübung des mit der Verkäuferin vereinbarten „verbrieften Rückgaberechts“ gab er das Fahrzeug im Oktober 2019 – während des Rechtsstreits – bei einem Kilometerstand von rund 87.000 an diesen zurück. Den vereinbarten Rückgabewert von rund 35.000 EUR musste sich der Kläger auf den geltend gemachten Anspruch zwar anrechnen lassen. Gleichwohl sah das Gericht einen Schaden in Höhe von rund 15.000 Euro zuzüglich der zur Finanzierung aufgewendeten Kosten in Höhe von 4.000 EUR als gegeben hat und sprach dem Kläger im Ergebnis einen Betrag von insgesamt rund 19.000 EUR (zuzüglich Prozesszinsen) zu.  

Dabei ging das Gericht - unserer Ansicht nach zutreffend – davon aus, dass der aus der Vereinbarung bzw. der Ausübung eines verbrieften Rückgaberechts keine Besonderheit ergibt, sondern die Konstellation den so genannten „Weiterverkaufsfällen“ entspricht, bei denen der BGH (Urteil vom 20.07.2021 – VI ZR 533/20 –) bereits geklärt hat, dass der Schaden nicht entfällt, sondern der Verkaufserlös lediglich mindernd auf den Schaden anzurechnen ist. 

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