Nach aktuellem Kenntnisstand sind insbesondere Modelle der Marke VW und ihrer Konzernmarken SEAT, Audi, Skoda und Porsche betroffen. Auf den Serviceseiten der Anbieter können Sie mithilfe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) überprüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Der Abgasskandal hat jedoch beim Volkswagen-Konzern nicht Halt gemacht. Mittlerweile teilte das Kraftfahrtbundesamt mit, dass auch bei bestimmten Dieselfahrzeugen von Mercedes und BMW die Abgasreinigung manipuliert wurde. Entsprechend hat das Kraftfahrtbundesamt bereits verbindliche Rückrufe angeordnet.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Abgasmanipulation erworben haben, wurden Sie im Zeitpunkt des Kaufs über die Ordnungsgemäßheit Ihres Fahrzeugs getäuscht. Sie haben daher die Möglichkeit, Gewährleistungsrechte gegenüber Ihrem Händler sowie deliktische Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend zu machen. Gewährleistungsrechte verjähren Tag genau innerhalb von zwei Jahren nach Auslieferung des Fahrzeugs (bei Gebrauchtfahrzeugen tritt Verjährung in der Regel bereits nach einem Jahr ein). Die deliktischen Ansprüche gegenüber dem Hersteller (insbesondere wegen Betrugs sowie sittenwidriger Schädigung) verjähren erst drei Jahre nach Kenntnis der Softwaremanipulation. Da die Aufdeckung des Abgasskandals bereits im Jahr 2015 erfolgte, droht eine Verjährung Ihrer Ansprüche zum Ende des Jahres 2018. Eine kurzfristige Geltendmachung Ihrer Ansprüche noch im Jahre 2018 wird daher empfohlen. Eine Klage bezüglich des VW Abgasmotors EA189 ist im Jahr 2019 noch immer möglich.
Als Haftungsgegner kommen, soweit Ansprüche noch nicht verjährt sind, sowohl Ihr Händler als auch der Hersteller Ihres Fahrzeugs in Betracht (siehe „Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?“).
Sollten Sie sich dafür entscheiden, mithilfe unserer Rechtsanwälte Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:
Haben Sie Ihr Fahrzeug über eine Autokredit-Bank finanziert, kommt für eine Rückabwicklung des Kaufvertrags der Widerruf Ihres Kreditvertrags in Betracht. In vielen Fällen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, da die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. War die Belehrung fehlerhaft, hat die 14-tägige Widerrufsfrist aus rechtlicher Sicht nie zu laufen begonnen und der Kreditvertrag kann heute noch widerrufen werden. Folge eines solchen Widerrufs ist, dass auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
Entscheiden Sie sich gegen eine Klage, müssen Sie sich neben einer erheblichen Wertminderung Ihres schadhaften Fahrzeuges auf Fahrverbote und damit eine Einschränkung Ihrer Mobilität einstellen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 27.02.2018 dürfen Städte Fahrverbote verhängen, um den Schadstoffausstoß möglichst gering zu halten. In Hamburg sind bereits Straßenabschnitte für Dieselfahrzeuge gesperrt. In Stuttgart wurde auf ein Fahrverbot für den gesamten Innenstadtbereich entschieden.
Es ist nicht ausgeschlossen, das die angebotenen Softwarenachrüstungen zu Folgeschäden am Fahrzeug führen. Eine Garantie übernehmen die Hersteller nicht, und viele Dieselfahrer klagen über höheren Verschleiß und schlechteres Fahrverhalten. Insoweit kann aus technischer Sicht nur bedingt zu einer Installation des Software-Updates geraten werden. Aus rechtlicher Sicht sollte die Installation verweigert werden, soweit Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend gemacht werden sollen, da Ihr schadhaftes Fahrzeug als Beweismittel für die Softwaremanipulation dienen kann. Wenn Ihnen von der Kfz-Zulassungsstelle eine Betriebsstillegung Ihres Fahrzeugs angedroht wird, sollten Sie Ihren Fall von einem Anwalt prüfen lassen.