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Der Audi-Abgasskandal

Das Bekanntwerden des VW Abgasskandals hatte auch Auswirkungen auf die Audi AG. Denn Audi gehört zur Markenfamilie des Volkswagen-Konzerns. Insgesamt sind weltweit über 11.000.000 Fahrzeuge aus dem Volkwagenkonzern, dem u. a. die Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Porsche angehören, von der Abgasmanipulation betroffen: 3.000.000 davon in Deutschland. Auch Audi-Fahrzeuge wurden mit einer Software zur Abgasmanipulation ausgestattet.

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Betroffene Fahrzeuge im Audi-Abgasskandal

Audis mit EA189 Motor

Betroffen sind insbesondere Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA189, hergestellt durch die Volkwagen AG und auch in Audi-Modellen verbaut. Betroffen sind die Motorenausführungen mit Hubraum 1.2 Liter, 1.6 Liter und 2.0 Liter.

Der Manipulationsmotor EA189 ist unter anderem in folgenden Audi-Modelltypen verbaut:

  • Audi A3
  • Audi A4
  • Audi A6
  • Audi Q3
  • Audi Q5

Die herrschende Rechtsprechung sieht den schadensersatzpflichtigen Schädiger bei diesen Modellen beim Motorenhersteller VW.

Audis mit 3,0 Liter- und 4,2 Liter-Motoren

Im Sommer 2017 wurde öffentlich bekannt, dass auch in Europa die Abgaswerte von insgesamt rund 24.000 Dieselmotoren in den Fahrzeugen A8 und A7 der Audi AG – Typen 3.0 V6 TDI und 4.2 V8 TDI, die von der Audi AG selbst hergestellt wurden – mittels Software manipuliert worden waren. Die Fahrzeuge sind deshalb nicht vorschriftsmäßig, weil über die Lenkwinkelerkennung die Schaltstrategie angepasst wird und es in der Folge zur Überschreitung der zulässigen Schadstoffgrenzwerte im Getriebeschaltmodus kommt. Diese Manipulationen haben also ebenfalls zu verringerten Abgaswerten bei Prüfstandmessungen geführt.

Wenige Monate später teilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit, dass bei der Überprüfung des VW Touareg 3.0 Liter Diesel Euro 6 zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen wurden. Im Prüfzyklus NEFZ springe bei diesen Fahrzeugen zum einen eine so genannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die überwiegend im realen Verkehr nicht aktiviert werde. Zum anderen werde bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt, welche die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränke.

Das KBA hat deshalb am 8. Dezember 2017 einen verpflichtenden Rückruf dieser Fahrzeuge angeordnet, um die Vorschriftsmäßigkeit der produzierten Fahrzeuge wiederherzustellen. Davon sind in Deutschland 25.800 und weltweit insgesamt 57.600 zugelassene Fahrzeuge betroffen.

Im Jahr 2018 wurde dann zunächst über die Medien bekannt, dass es für nahezu allen 3.0 Liter V6 TDI-Motoren der Audi AG einen Rückruf gibt. Auch hier – Informationen zu Einzelheiten werden nicht bekannt gegeben – werden vermutlich verschiedene Parameter wie bspw. die Umgebungstemperatur ausgewertet. Sollte sich das Fahrzeug in einem Testzyklus befinden, wird eine sog. „Aufheizstrategie“ ausgelöst, um den Schadstoffausstoß zu reduzieren.

Bereits im Bericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages zum Abgasskandal wurde darauf hingewiesen, dass weitere Fahrzeuge mit 3.0 Liter-Dieselmotoren – insbesondere mit Blick auf die sog. „Aufwärmstrategie“ – untersucht würden. Die Aufwärmstrategie ist eine bestimmte Schalt-Einstellung des Getriebes. Bereits 2016 wurde berichtet, dass Audi-Modelle mittels einer sog. Lenkwinkelerkennung unterscheiden können, ob sie auf dem Prüfstand stehen oder auf der Straße fahren. Werde das Lenkrad nach dem Start nicht bewegt, aktiviere sich ein Schaltprogramm für das Getriebe, das besonders wenige Emissionen produziere. Auch die Lenkwinkelerkennung ist eine Konstruktion, die sich als Abschalteinrichtung bezeichnen lässt.

Im Juni 2018 verkündete das Kraftfahrt-Bundesamt erneut, das bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt wurden. Mit Bescheid vom 4. Juni 2018 sei für die genannten Modelle Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6 deshalb ein verpflichtender Rückruf eingeleitet worden.

Verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Audi Abgasskandal

Zahlreiche Gerichte, auch die Obergerichte in Deutschland, haben in Audi-Fällen bereits zugunsten der Dieselkäufer geurteilt.

So haben folgende Oberlandesgerichte bereits in ähnlich gelagerten Fällen zugunsten von Fahrzeugkäufern entschieden:

  • OLG Koblenz8 U 1803/19, Urteil vom 05.06.2020
  • OLG Koblenz 5 U 145/20, Urteil vom 13.01.2021
  • OLG Hamm8 U 43/20, Urteil vom 23.11.2020
  • OLG Frankfurt a. M. 4 U 257/19, Urteil vom 24.02.2021
  • OLG Frankfurt a. M. 4 U 274/19; Urteil vom 24.02.2021
  • OLG Schleswig-Holstein 1 U 119/19, Urteil vom 07.08.2020
  • OLG Düsseldorf I-13 U 81/19, Urteil vom 30.01.2020
  • OLG Oldenburg11 U 2/2, Urteil vom 16.10.2020
  • OLG Köln11 U 68/20, Urteil vom 07.07.2021

Hinzu kommt eine Vielzahl verbraucherfreundlicher Entscheidungen von Landgerichten.

Welche Fahrzeugmodelle sind vom Audi Abgasskandal betroffen?

Zum Kreis der vom Audi Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zählen jene, in denen ein Vierzylinder-Diesel vom Typ EA 189 verbaut wurde. Es sind allerdings auch weitere Audis betroffen. Dazu können Fahrzeuge folgender Baureihen gehören, sofern sie in den zwischen 2009 und 2014 gebaut und mit einem Diesel Motoren-ausgestattet wurden:

  • Audi A1
  • Audi A3
  • Audi A4
  • Audi A5
  • Audi A6
  • Audi Q3
  • Audi Q5

Auch Besitzer folgender Audi-Modelle mit 3 Liter 6-Zylinder-Diesel-Motoren der Baujahre 2015 und 2016 sollten prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug vom Audi Abgasskandal betroffen ist:

  • Audi A7
  • Audi A8
  • Audi Q5
  • Audi Q7

Grundsätzlich sollte jeder Besitzer eines Audi-Diesels nachprüfen, ob sein Fahrzeug in den Audi Abgasskandal involviert ist. Dazu bietet Audi auf seiner Webseite die Möglichkeit, mit der 17-stelligen Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) die Prüfung selbst vorzunehmen.

Was Ihnen das Audi-Rückrufschreiben verrät

Halter eines vom Abgasskandal betroffenen Audi-Diesel erhalten eines von zwei möglichen Rückrufschreiben. In diesen werden Sie aufgefordert, ein Software-Update durchführen zu lassen.

Hier gilt zu unterscheiden, ob es sich beim Rückrufschreiben um eine freiwillige Kundendienstmaßnahme oder um einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) handelt.

Sind Sie Halter eines Audis mit verpflichtendem Rückruf, hat das KBA bei Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen. Lassen Sie das Update nicht aufspielen, droht Ihnen die Betriebsuntersagung Ihres Fahrzeugs. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Softwarenachrüstungen zu Folgeschäden am Fahrzeug führen können. Eine Garantie übernehmen die Hersteller auch weiterhin nicht, und viele Dieselfahrer klagen über höheren Verschleiß und schlechteres Fahrverhalten nach Aufspielen des Updates. Insoweit kann aus technischer Sicht jedenfalls nicht ohne Weiteres zu einer Installation des Software-Updates geraten werden.

Auch aus rechtlicher Sicht besteht Anlass zur Abwägung. Mit der Durchführung eines Softwareupdates wird die technische Begutachtung der ursprünglichen Software erschwert. Dies kann im Falle einer Klage gegen Audi zu Beweisschwierigkeiten führen.

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Unser juristisches Expertenteam prüft für Sie, ob Ihr Audi vom Abgasskandal betroffen ist, und macht Ihre Ansprüche vor Gericht geltend.

Wer übernimmt die Kosten einer Klage gegen Audi?

Großes Augenmerk sollten Interessenten vor Mandatierung eines Anwalts stets auf die Frage der Finanzierung des Verfahrens richten. Bei der Kostenübernahme stehen drei Möglichkeiten offen:

Rechtsschutzversicherung

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die bereits beim Kaufvertragsabschluss vorlag und den Bereich „Verkehrsrechtsschutz“ abdeckt, dann lohnt es sich, bei Ihrer Versicherung den Kostenschutz für das von Ihnen beabsichtigte Verfahren zu erfragen. Im Fall der Deckungszusage übernimmt die Rechtschutzversicherung das gesamte Kostenrisiko des Verfahrens. Lediglich der gemäß Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstkostenanteil (je nach Versicherungsvertrag häufig zwischen 150 EUR und 300 EUR) ist vom Versicherungsnehmer zu zahlen.

Dabei ist zu beachten, dass der PKW-Käufer entweder selbst der Versicherungsnehmer oder zumindest mitversichert ist (bspw. über Ehepartner/in oder Lebenspartner/in, welche/r mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt). So ist sichergestellt, dass die Versicherung nicht aus formalen Gründen den Kostenschutz versagt.

Für den Fall, dass Unklarheit über Beginn und Umfang des Rechtschutzes besteht, kann der Anspruchsberechtigte im Wege des Online-Checks die Versicherungsdaten an unsere Kanzlei übermitteln. Gerne fragen wir die Rechtsschutzversicherung im Falle einer positiven Prüfung für Sie an. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Versicherung werden Anspruchsberechtigte von unserem juristischen Rechtsschutzteam unterstützt.

Prozessfinanzierung

Eine Prozessfinanzierung ist dann sinnvoll, wenn der Geschädigte über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, aber dennoch ohne eigenes Kostenrisiko die individuellen Ansprüche gegen Audi mit einer Einzelklage geltend machen möchte. Der Prozessfinanzierer übernimmt die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn das Klageverfahren verloren geht, kommen keine Kosten auf den Kläger zu.

Für die Übernahme des Kostenrisikos zahlt der Geschädigte nur im Erfolgsfall einen Betrag an den Prozessfinanzierer. Diese Erlösbeteiligung liegt – abhängig von der konkreten Fallgestaltung – i. d. R. zwischen 25 % und 40 %. Gerne stellt unser Expertenteam eine Deckungsanfrage beim Prozessfinanzierer. Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung.

Selbstzahler

Sollte keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen worden und auch keine Prozessfinanzierung gewünscht sein, kann der Anspruchsberechtigte auch eine Klage auch auf „Selbstkostenbasis“ erheben. Im Fall des Obsiegens muss sodann kein Erlösanteil vom Gewinn abgegeben werden. Im Fall des Unterliegens sind die gesamten Prozesskosten dann jedoch vom Kläger selbst zu tragen. Da diese Variante ein erhöhtes Kostenrisiko birgt, empfehlen wir vor Klageeinreichung eine Beratung durch unser Expertenteam.

Ihre Anspruchsdurchsetzung gegen Audi in 3 Schritten

1. Schritt

Beauftragen Sie uns über das Onlineformular.

2. Schritt

Wir kümmern uns darum, dass Ihre Prozess­kosten von der Recht­schutz­versicherung oder dem Prozess­finanzierer übernommen werden. Gerne stellen wir für Sie eine unverbindliche Deckungs­anfrage.

3. Schritt

In einem Anspruchsschreiben fordern wir die Audi AG zunächst außergerichtlich zur Zahlung eines Schadens­ersatzes auf. Sollte die Audi AG dieser Forderung nicht nach­kommen, werden wir unverzüglich Klage ein­reichen und Ihr Recht vor Gericht er­streiten.

Sie haben Ihren Audi finanziert?

Wenn Sie Ihren Audi über die Autobank des Herstellers finanziert haben, können Sie außerdem Ihren Autokredit widerrufen. Sowohl Ihr Darlehensvertrag als auch der damit verbundene Kaufvertrag werden dann rückabgewickelt.

In vielen Fällen ist der Finanzierungsvertrag fehlerhaft, da Sie als Verbraucher nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Ist dies der Fall, muss Ihnen die Autobank des Herstellers alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Neben den monatlichen Raten umfasst dies auch die Anzahlung.

Das Besondere: Ein Autokreditwiderruf ist auch dann möglich, wenn Ihr Audi nicht vom Abgasskandal betroffen ist.

Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung über Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Autokreditwiderrufs.

Weitere Informationen zum Widerruf der Finanzierung Ihres Fahrzeugs finden Sie hier: Autofinanzierung widerrufen

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Ihr Expertenteam