Volksbank erstattet Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe 
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de

Erneuter Erfolg für baum reiter & collegen –Volksbank erstattet Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe 

VOLKSBANK ERSTATTET VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG IN VOLLER HÖHE

Nachdem die örtliche Volksbank im Zuge des Verkaufs seines kreditfinanzierten Mehrfamilienhauses eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rd. 13.300,00 Euro von unserem Mandanten vereinnahmte, konnten wir von baum reiter & collegen innerhalb kurzer Zeit in einem außergerichtlichen Verfahren erreichen, dass sie unserem Mandanten in voller Höhe erstattet wurde. 

Der Fall

Unser Mandant kaufte im Januar 2017 ein unter Denkmalschutz stehendes Mehrfamilienhaus und schloss im selben Monat einen Darlehensvertrag mit der örtlichen Volksbank in Höhe von 250.000,00 Euro, einem Zins von 1,59 % p. a. und einer monatlichen Rate von 2.000,00 Euro. Nach etwas mehr als vier Jahren verkaufte unser Mandant im Jahr 2021 seine Immobilie. Die Restschuld für den Kredit betrug zu diesem Zeitpunkt rd. 176.500,00 Euro. Zusätzlich berechnete die Volksbank allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits in Höhe von rd. 13.300,00 Euro. Damit erhöhte sich der von der Bank geforderte Gesamtbetrag auf rd. 190.000,00 Euro. Einige Monate später wandte sich unser Mandant an unsere Kanzlei, um überprüfen zu lassen, ob die Volksbank die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich verlangen durfte. 

Das Verfahren

Wir haben den Fall geprüft und festgestellt, dass die Volksbank keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hatte, da die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Darlehensvertrag zu ihrer Berechnung unzureichend waren. Ende Februar 2022 leitete unsere Kanzlei ein außergerichtliches Verfahren gegen die Volksbank ein und forderte die Bank zur Erstattung der im Vorjahr vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung auf. Nach Verhandlungen erklärte sich die Bank noch im März 2022 unter Vermeidung eines Gerichtsverfahrens bereit, unserem Mandanten die von ihm seinerzeit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe zu erstatten. Anfang April 2022 konnten wir den Zahlungseingang feststellen, und das Verfahren gegen die Volksbank kam nach nur sechs Wochen Verfahrensdauer zum Abschluss. 

Die Rechtslage

Wird ein Immobilienkredit vorzeitig beendet, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung – i. d. R. mehrere Tausend Euro. Wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben im Kreditvertrag lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen vermeiden oder zurückfordern. Die Chancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder rückerstattet zu bekommen, sind vor allem dann besonders hoch, wenn die Immobilienfinanzierung seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Immobilienkredite, die ab diesem Datum geschlossen wurden, ausreichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten müssen. Fehlen diese Angaben im Kreditvertrag oder sind die vertraglichen Angaben unverständlich, unklar, unvollständig oder fehlerhaft, hat die Bank im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. 

Tatsächlich enthalten die meisten von uns überprüften Immobilienkreditverträge diverser Banken und Sparkassen unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, weshalb die betroffenen Kreditinstitute keine Entschädigungszahlung von ihren Kunden verlangen dürfen. In den Verträgen der Volksbanken ab dem 21. März 2016 finden sich die unzureichenden Angaben regelmäßig unter Punkt 8 im Immobilien-Darlehensvertrag. Da die Volksbanken grundsätzlich einheitliche Verträge des DG-Verlages verwenden, sind nahezu alle Volksbank-Verträge betroffen. 

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://baum-reiter.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/ 

Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigung noch Jahre später möglich 

Was viele Verbraucher nicht wissen: Der Anspruch auf Erstattung einer rechtswidrig vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung kann noch Jahre später erfolgreich geltend gemacht werden. Ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung haben die Verbraucher drei volle Jahre Zeit, die von Banken oder Sparkassen vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzuverlangen. 

Überprüfung einer geforderten oder bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung 

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist seit mehr als 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht – insbesondere Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten – spezialisiert und verfügt über die Erfahrung aus Zehntausenden Verbraucherschutz-Mandaten, darunter 15.000 geprüften Verbraucher-Darlehensverträgen. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen. Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot: Gerne prüfen wir für Sie, ob die Bank oder Sparkasse in Ihrem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf oder ob sie eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten muss. 

Hier geht es weiter zum kostenfreien Online-Check.