Ausstieg aus laufender Immobilienfinanzierung und Erstattung zu hoher Zinsen
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
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Verkauf einer finanzierten Immobilie: Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung auch noch Jahre später 

VOLKSBANK ERSTATTET VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG IN VOLLER HÖHE

Wird eine Immobilienfinanzierung vorzeitig beendet, z. B. bei einem Verkauf der finanzierten Immobilie, bitten die Banken und Sparkassen regelmäßig zur Kasse und verlangen eine Vorfälligkeitsentschädigung – häufig zu Unrecht. 

Wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben im Kreditvertrag lässt sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Immobilienkredit oft vermeiden oder zurückfordern. Die Chancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder rückerstattet zu bekommen, sind vor allem dann besonders hoch, wenn der Darlehensvertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Immobilienkredite, die ab diesem Datum geschlossen wurden, ausreichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten müssen. Tatsächlich enthalten die meisten von uns überprüften Immobilienkreditverträge hunderter Banken und Sparkassen jedoch nur unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, weshalb die betroffenen Kreditinstitute keine Entschädigungszahlung von ihren Kunden verlangen dürfen.  

Was viele Verbraucher nicht wissen: Der Anspruch auf Erstattung einer rechtswidrig vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung kann noch Jahre später erfolgreich geltend gemacht werden. Ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung haben die Verbraucher drei volle Kalenderjahre Zeit, die von Banken oder Sparkassen vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzuverlangen. Über einen Verfahrenserfolg gegenüber einer Sparkasse lange nach Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung berichten wir hier: https://baum-reiter.de/sparkasse-vorfaelligkeitsentschaedigung-vergleich/ 

baum reiter: Mit der Erfahrung aus 15.000 Immobilienkredit-Mandaten 

Die Kanzlei baum reiter & collegen hat seit mehr als 20 Jahren einen Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht – insbesondere Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten – und verfügt über die Erfahrung aus zehntausenden Verbraucherschutz-Mandaten, darunter 15.000 geprüfte Verbraucher-Darlehensverträge. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen.  

Gerne prüfen wir für Sie, ob die Bank oder Sparkasse in Ihrem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, oder ob sie eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten muss. Nutzen Sie dafür gerne unseren kostenfreien Online-Check: https://baum-reiter.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/vfe-online-check/  

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://baum-reiter.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/