Sparkasse erstattet Vorfälligkeitsentschädigung
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Sparkasse erstattet unter Vermeidung eines Gerichtsverfahrens 11.500,- Euro Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung Sparkasse Vergleich

Weiterer Erfolg für baum reiter & collegen

Wir berichten über einen außergerichtlichen Verfahrenserfolg gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa). Die Haspa erstattet den Betrag in Höhe von 11.500,- Euro an unsere Mandanten, nachdem sie zuvor im Zuge des Verkaufs ihres mit einem Sparkassenkredit finanzierten Einfamilienhauses eine Vorfälligkeitsentschädigung von unseren Mandanten vereinnahmt hatte. 

Der Fall 

Unsere Mandanten schlossen im Mai 2017 einen Darlehensvertrag mit der Hamburger Sparkasse in Höhe von 205.000,- Euro, einem Zins von 1,77 % pro Jahr und einer monatlichen Rate von 644,- Euro. Ende 2019 verkauften unsere Mandanten ihre Immobilie. Die Restschuld für den Hauskredit betrug 195.000,- Euro. Zusätzlich berechnete die Sparkasse allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits in Höhe von 17.735,- Euro. Im Juni 2021, knapp zwei Jahre nach Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, wandten sich die Eheleute an unsere Kanzlei, um doch noch einmal überprüfen zu lassen, ob die Sparkasse die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich hätte abrechnen und vereinnahmen dürfen. 

Das Verfahren 

Wir haben den Fall geprüft und festgestellt, dass die Haspa keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hatte, da die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Darlehensvertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend waren. Noch im Juni 2021 leiteten wir deshalb ein außergerichtliches Verfahren gegen die Hamburger Sparkasse ein und forderten die Sparkasse zur Erstattung der seinerzeit vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung auf. Nach Verhandlungen erklärte sich die Sparkasse im August 2021 unter Vermeidung eines Gerichtsverfahrens zu einem Vergleichsabschluss bereit und erstattete unserem Mandantenehepaar 11.500,- Euro, was rd. 65 % der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung entspricht. 

Die Rechtslage 

Wird ein Immobilienkredit vorzeitig beendet, verlangt das Geldinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung: i. d. R. mehrere Tausend Euro. Wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben im Kreditvertrag lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen vermeiden oder sogar zurückfordern. Die Chancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder rückerstattet zu bekommen, sind dann besonders hoch, wenn die Immobilienfinanzierung nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Immobilienkredite, die seit diesem Datum geschlossen wurden, ausreichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten müssen. Fehlen diese Angaben im Kreditvertrag oder sind die vertraglichen Angaben unverständlich, unklar, unvollständig oder fehlerhaft, haben die Bank oder Sparkasse im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Tatsächlich enthalten die meisten von uns überprüften Immobilienkreditverträge diverser Banken und Sparkassen unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, weshalb die betroffenen Kreditinstitute keine Entschädigungszahlung von ihren Kunden verlangen dürfen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte diesem Link: https://baum-reiter.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/

Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigung noch Jahre später möglich 

Was viele Verbraucher nicht wissen: Der Anspruch auf Erstattung einer rechtswidrig vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung kann noch Jahre später erfolgreich geltend gemacht werden. Ab dem Zeitpunkt der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank oder Sparkasse haben die Verbraucher drei volle Jahre Zeit, die vom Geldinstitut vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuverlangen. 

Überprüfung einer geforderten oder bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung 

baum reiter & collegen ist seit mehr als 20 Jahren spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über die Erfahrung aus Zehntausenden Verbraucherschutz-Mandaten, darunter 15.000 geprüfte Verbraucher-Darlehensverträge. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen. Wir arbeiten spezialisiert im Bereich Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten. Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot! Gerne prüfen wir für Sie, ob die Bank oder Sparkasse von Ihnen tatsächlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf oder ob sie eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten muss.

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