Audi-Abgasskandal: Schadensersatz
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Schadensersatz trotz Sicherungsübereignung an die Bank möglich

Greensill Bank Schadensersatz Kommunen

31. März 2021

Das Landgericht Oldenburg urteilte in einem weiteren Dieselabgasskandal am 17.11.2020 zugunsten des Klägers. Er klagte auf Schadensersatz gemäß §§ 826, 31 BGB Zug um Zug gegen die Abtretung des Herausgabeanspruchs. Die gezogenen Nutzungen musste er sich anrechnen lassen.  

Der Käufer eines Audi A6 mit einem 3,0 TDI Dieselmotor finanzierte seinen Kauf mittels eines Darlehensvertrags. Das Fahrzeug wurde an eine Bank sicherungsübereignet und der Kläger trat seine Ansprüche aus einem Fahrzeugschaden und aus der Fahrzeugversicherung an sie ab. Die Gegenseite rügte die besonderen Eigentumsverhältnisse. Nach Maßgabe des Gerichts stehe es außer Zweifel, dass es sich bei § 826 BGB um einen Vermögensdispositionsschaden handle, welcher nicht den Eigentümer des Fahrzeugs, sondern den Vertragspartner des Schuldverhältnisses schütze. Infolgedessen sei der Kläger legitimiert sich eigenständig gegen die Audi AG zu wenden.  

Die eingebaute Software fingiere zulässige Emissionswerte im Prüfungsmodus und überschreite diese im realen Betrieb. Das Vorhandensein dieser Abschaltsoftware sei dem Käufer nicht bewusst gewesen. Er sei überzeugt er hätte den Kaufvertrag niemals geschlossen, wenn er von dem Mangel Kenntnis gehabt hätte.  

Um die konzerninternen Vorgänge beweisen zu können, stützte er sich auf die veröffentlichten Pressemitteilungen und legte die Täuschung, im Rahmen seiner Möglichkeiten, plausibel dar. Demnach sei der Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung erfüllt.  

Des Weiteren greife auch § 31 BGB. Es wurde vermutet die Mitarbeiter und besonders die Vorstandsmitglieder hätten möglicherweise Kenntnis von der strategischen Entscheidung gehabt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Audi mit umweltfreundlichen Motoren geworben hatte. Jedenfalls hafte die Audi AG als juristische Peron für das sittenwidrige Handeln seiner Mitarbeiter.  

Betroffene sollten sich kurzfristig an einen Rechtsanwalt wenden und in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch ihre rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung bringen. Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert und sich seit September 2015 für die Verbraucherseite stark gemacht. Bereits über 10 000 Diesel-Mandanten durften wir zur Seite stehen und sie von Anfang an unterstützen.   

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