Schadensersatz auch bei verkauften Dieselfahrzeugen
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Schadensersatz auch bei verkauften Dieselfahrzeugen

Abgasskandal Urteil OLG Düsseldorf

26. April 2021

Seit Beginn des Abgasskandals Mitte 2015 haben Dieselfahrzeuge nicht nur stark an Ansehen, sondern auch immens an Wert verloren. Autohersteller hatten heimlich so genannte „Schummel-Softwares“ installiert, welche die Autos umweltfreundlicher erschienen ließen, als sie es in Wirklichkeit waren: und dies auf Kosten der Fahrzeugkäufer, denn vielen Fahrzeugen droht/e in der Konsequenz die Stilllegung. 

Dementsprechend geht mit dem Verkauf eines solchen ‚Skandaldiesels‘ in der Regel ein hoher Verlust einher. Die Alternative, ein vom Hersteller bereitgestelltes Software-Update zu installieren, führt/e hingegen häufig nur wieder zu neuen Komplikationen wie bspw. erhöhtem Spritverbrauch oder Verschleiß. 

Doch Schadensersatz lässt sich auch noch nach dem Verkauf eines betroffenen Fahrzeugs juristisch einfordern. Dies wurde nun in zwei von der Kanzlei baum reiter & collegen geführten Verfahren bestätigt. Beide Male hatten die Klageparteien ihre Fahrzeuge bereits jeweils verkauft. In der ersten juristischen Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 18 U 157/20) wurden der Klägerin rd. 9.500 EUR erstattet, im zweiten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg (Az. 12 U 101/20) erhielt der Kläger knapp 18.000 EUR zurück.

Im letzteren Fall handelte es sich um einen Audi A6 3.0 TDI, den der Mandant für knapp 54.000 EUR erworben hatte. Dann verkaufte er das Fahrzeug nach zwischenzeitlicher Nutzung zum Preis von 35.000 EUR. Den Schaden bezifferte das Gericht nach der allgemein gültigen Formel, indem es vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abzog. Des Weiteren zogen die Richter den Verkaufspreis ab. Übrig blieb ein Differenzbetrag in Höhe von knapp 18.000 EUR, die der Mandant als Schaden geltend machen konnte.

Besonders interessant in diesen beiden Verfahren: Bei ihnen handelte es sich nicht um den bekannten „Schummel-Motor“ vom Typ EA 189, sondern um 3.0-Liter-Motoren, die ebenfalls mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren: Genau damit – so das OLG Köln und das OLG Naumburg in ihren Urteilen – wurden die Fahrzeugkäufer sittenwidrig geschädigt.

Betroffene sollten sich an eine professionelle Anwaltskanzlei wenden und in einem unverbindlichen und kostenlosen Vorgespräch ihre rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung bringen. Die Anwälte von baum reiter & collegen sind im Abgasskandal spezialisiert und haben seit September 2015 für die Verbraucher stark gemacht. Mittlerweile durften wir bereits über 11.000 Diesel-Mandanten von Anbeginn unterstützen und zur Seite stehen: erfolgreich.

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