LG Hamburg spricht Audi A6 Käufer Schadensersatz zu
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LG Hamburg spricht Audi A6 Käufer Schadensersatz zu

Abgasskandal Urteil OLG Düsseldorf

31. März 2021

Die Rückschläge für die großen Automobilkonzerne scheinen kein Ende zu nehmen. Mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg (328 O 213/19) wurde sich erneut auf die Seite des Verbrauchers gestellt. Streitgegenständlich war das Fahrzeug Audi A6 Sportback Quattro mit einem 3,0 TDI Dieselmotor. Auch in diesem Fahrzeug sei nach Überzeugung des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.   

Das in den Verkehr bringen eines derart mangelhaften Fahrzeugs stelle, nach Maßgabe des Gerichts, eine sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB dar. Der Kläger hatte den Audi in dem Glauben erworben er würde allen Anforderungen nachkommen und einwandfrei funktionieren. Er beteuert er hätte den Wagen niemals erworben, wenn er von dem Mangel Kenntnis gehabt hätte. 

Dafür ebenfalls ausreichend sei das Verschweigen der unzulässigen Abschalteinrichtung vor dem Endkunden und dem Händler. Durch das skrupellose Gewinnstreben der Audi AG wurde das Vertrauen der Kunden missbraucht. Sie sei sich den Umständen und Folgen eines derartigen Handelns bewusst gewesen und habe die Schäden zumindest billigend in Kauf genommen.  

Insbesondere das zur Verfügung gestellte Softwareupdate könne den Schaden nicht mehr beheben. Dieser sei bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei dem Käufer eingetreten und könne auch nicht durch das Update rückgängig gemacht werden. 

Zudem müsse sich der Konzern das Handeln seiner Vorstandsmitglieder gemäß § 31 BGB beziehungsweise analog § 31 BGB zurechnen lassen. Die Gegenseite sei im Bilde welche Beteiligten die Entscheidungen getroffen und mitgewirkt haben; dennoch enthielt sie ihre Nachforschungen dem Gericht vor.  

Die Klage des Käufers hatte Erfolg. Schlussendlich muss dem Käufer der Kaufpreis in Höhe von mehr als 30.000 EUR – inklusive der gezogenen Nutzungen – erstattet werden. Das Urteil ist auch bereits rechtskräftig.   

Betroffene sollten sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden und in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch ihre rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung bringen. Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert und sich seit September 2015 für die Verbraucherseite stark gemacht. Bereits über 10 000 Diesel-Mandanten durften wir zur Seite stehen und sie von Anfang an unterstützen.  

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