23. Februar 2021
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg legte der Ladung zu einer für März dieses Jahres angesetzten mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Klage im Dieselabgasskandal einen gerichtlichen Hinweis bei, der auch Käufern von Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns, die mit dem Motortyp EA 288 ausgestattet sind, Hoffnung auf baldigen Schadenersatz macht.
In mehreren Punkten listen die zuständigen Richter auf, was sie unter einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Dieselmotoren verstehen, welche Konsequenzen für die Herstellerin dieses Motors daraus resultieren und wie sie die Erfolgsaussichten des konkreten Falls einstufen:
Dass in dem EA 288 Motor als unmittelbarer Nachfolgemotor des EA 189 eine unzulässige Zykluserkennung genutzt wird, ist mittlerweile nicht mehr von der Hand zu weisen. Im Unterschied zum EA 189 hat die Volkswagen AG den Betrug beim EA 288 jedoch nicht eingestanden, sodass vor deutschen Gerichten immer wieder aufs Neue um jeden Einzelfall gestritten werden muss.
Die Chancen stehen also gut, dass das OLG Oldenburg der Berufung im vorliegenden Fall stattgeben wird und mithin dem Kläger zu seinem Recht verhilft. Sollte dies tatsächlich so eintreten, wäre es als wegweisendes positives Signal für alle getäuschten EA 288-Käufer zu werten.