EuGH stärkt Rechte von VW-Kunden im Ausland
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EuGH stärkt Rechte von VW-Kunden im Ausland

21. Juli 2020

VW-Käufer können ab sofort auch außerhalb Deutschlands gegen den Konzern klagen!

Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine österreichische Verbraucherschutzorganisation: Sie will die Schadenersatzansprüche geprellter österreichischer VW-Kunden beim Landgericht Klagenfurt einklagen lassen. Die Wolfsburger Autobauer stellten sich quer und vertreten den Standpunkt, dass Klagen gegen den Konzern außerhalb Deutschlands überhaupt nicht zulässig sind. Üblicherweise sei eine Klage am Sitz des Beklagten einzureichen. Das Klagenfurter Gericht wandte sich deshalb in dieser Sache an den Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um endgültige Klärung, welcher Gerichtsstand für nicht-deutsche Käufer möglich ist.

Im April dieses Jahres legte der EU-Generalanwalt ein Gutachten vor, in dem er beim Dieselabgasskandal die Zulässigkeit alternativer Gerichtsstände ausdrücklich bejaht. Begründet wird dies damit, dass das für den Schaden ursächliche Geschehen – also die Verbauung von Manipulationssoftware – einerseits zwar in Deutschland stattgefunden habe. Aus Sicht der Käufer sei der Schaden – also die Wertminderung des Fahrzeugs – zum anderen in Österreich entstanden, weil diese ihre Fahrzeuge dort gutgläubig erworben hatten.

Bei Streitigkeiten wegen unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, steht dem Geschädigten demnach die Möglichkeit offen, vor dem Gericht desjenigen Ortes zu klagen, an dem der Schaden eingetreten ist oder demnächst einzutreten droht.

Der EuGH hat sich nun der Empfehlung des Generalanwalts angeschlossen. Ab sofort darf die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Abgasaffäre auch in anderen EU-Staaten als Deutschland rechtlich belangt werden. Die Richter machten zudem deutlich, dass VW damit hätte rechnen müssen, in all jenen Ländern verklagt zu werden, in denen das Unternehmen manipulierte Fahrzeuge verkauft hatte.

Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der österreichische Verein für Konsumenteninformation, an den die Käufer ihre Rechte abgetreten hatten, in Klagenfurt gegen Volkswagen klagen darf.

Die Entscheidung stellt einen Meilenstein für ausländische VW-Kunden dar, deren Klagen –  sofern deren PKWs auf Grund eingebauter illegaler Abschalteinrichtungen von einer außerplanmäßigen Wertminderung betroffen sind – jetzt bei Gerichten entweder am Wohnort des Erwerbers oder alternativ am Sitz des verkaufenden Autohändlers eingereicht werden können.

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist seit 2015, d. h. von Anbeginn, mit dem Abgasskandal vertraut und betreut mittlerweile mehr als 10.000 Diesel-Mandanten. Wir kooperieren mit Verbraucherschutzanwälten in vielen europäischen Staaten. Registrieren Sie sich noch heute über unser Online-Formular und lassen Sie sich im Anschluss von einem unserer erfahrenen Fachanwälte kostenfrei beraten.

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