Daimler Abgasskandal: Neues Gutachten beweist Abgasbetrug
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Daimler hat in weitaus größerem Umfang getrickst als bisher bekannt

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Neues Gutachten der Deutschen Umwelthilfe benennt acht illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Diesel-PKW

Berlin/Düsseldorf, 5. Nov. 2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute ein neues Gutachten „Mercedes E350T Abgassystemanalyse“ des renommierten IT-Spezialisten Felix Domke präsentiert, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Daimler Minimum acht illegale Abschalteinrichtungen in zahlreiche seiner Diesel-PKW-Modelle eingebaut hat.  

Die Abschalteinrichtungen lassen sich unterscheiden in: 

  1. im Zusammenhang mit SCR-Systemen stehend,
  2. korrelierend mit dem Alterungsfaktor, der die Schwellenwerte deutlich absenkt, bei denen die „defeat devices“ anspringen. Dies geschieht teilweise bereits ab einer Alterung von etwa 1 Prozent bezogen auf die Lebensdauer des Fahrzeugs – also nach wenigen tausend Kilometern Laufleistung.  
  3. Abgasrückführ-Systeme. 

Besondere Brisanz des Gutachtens: Keine plausiblen Gründe für Abschalteinrichtung

Für sämtliche verwendeten Abschalteinrichtungen existieren keinerlei plausible physikalischen Gründe. Damit fällt die bisherige Schutzbehauptung von Daimler, man habe nicht bewusst auf unzulässige Instrumente zurückgegriffen, sondern die Maßnahme diene einzig zum Motorschutz, wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Die starken Abweichungen der Abgaswerte im Test- und im Realbetrieb basieren vielmehr auf einem einzigen Gedanken – nämlich dem Gewinninteresse der Konzerne. Motorschutz hat hingegen nie eine wirkliche Rolle gespielt. Während auf dem Prüfstand die strengen Euro-Normen problemlos eingehalten werden, sind die Stickoxid-Emissionen draußen auf der Straße um bis zu 500 Prozent erhöht.

In Deutschland forderte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Stuttgarter in der Vergangenheit zu mehreren Rückrufaktionen auf. Betroffen waren davon bereits die Motoren:

  • OM 622,
  • OM 626,
  • OM 642,
  • OM 651
  • und OM 607.

Verbaut in zahlreichen Modellreihen des Konzerns. Domke geht nun in seinem neuen Gutachten davon aus, dass neben dem von ihm begutachteten Motor OM 642 noch zahlreiche weitere Motorreihen mit illegalen Abschalteinrichtungen bestückt wurden, weshalb in Zukunft neue Rückrufe durch das KBA zu erwarten sind.

Aus Verbrauchersicht handelt es sich dabei stets um – beim Kauf unbekannte – Manipulationen der Abgasnachbehandlung. Deshalb ist die Nutzung der unzulässigen Abschalteinrichtungen als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) der Daimler AG gegenüber des jeweiligen Kunden einzustufen. Den Daimler-Kunden steht somit ein entsprechender Schadensersatz zu.

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