5. März 2018
Zu der heute durch den EU-Wettbewerbskommissar verhängten Strafe in Höhe von 1,7 Milliarden Euro erklärt RA Prof. Dr. Julius Reiter Folgendes:
„Der heutige Beschluss, die höchste Strafe zu verhängen, die es in der EU in diesem Bereich je gegeben hat, setzt ein eindrucksvolles Signal an die Banken in der Europäischen Union, Kartelle im Finanzsektor ernsthaft bekämpfen zu wollen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber ebenso, dass diejenigen Betroffenen, die durch die Zinsmanipulationen Schäden erlitten haben, entschädigt werden.
Gegen die Banken, die Libor- und Euribor-Zinsmanipulationen zu verantworten haben, bestehen voraussichtlich Schadenersatzansprüche. Denn die Kunden hätten beim Abschluss von Derivaten oder Krediten auf Libor- oder Euribor-Basis über die Manipulation oder zumindest die Manipulationsmöglichkeit aufgeklärt werden müssen.
Die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen hat in derartigen Fällen, teilweise mit Streitwerten in Millionenhöhe, bereits zahlreiche Vergleiche mit verschiedenen Banken abgeschlossen.
In den Fällen, in denen der Libor- oder Euribor-Zins als Bezugsgröße herangezogen wurde, werden wir die geschlossenen Vergleichsvereinbarungen überprüfen, ggf. wegen Täuschung und Irrtums über die Vergleichsgrundlage anfechten und nachverhandeln. Vorher bedarf es aber einer Klärung, ob und wie tatsächlich von Seiten der Banken manipuliert wurde. Hier sind Finanzaufsicht und Strafverfolgungsbehörden am Zuge, um für Transparenz gegenüber den Betroffenen zu sorgen. Es bedarf hier auch des politischen Drucks, Klarheit schaffen zu wollen. Es kann volkswirtschaftlich nicht hingenommen werden, die Folgen solcher möglichen Manipulationen allein von Privaten tragen zu lassen.“
Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter
Tel. 0211-83680570; E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de