26. Juli 2021
Viele Regionen Deutschlands endeten nachdem Tief „Bernd“ unter Wasser und müssen nun mit den Konsequenzen wie überfluteten Kellern oder zerstörten Häusern kämpfen.
Auch wenn sich das Wasser langsam zurückzieht, bleibt der entstandene Schaden.
Aber welche Versicherung kann helfen?
Oftmals greifen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur bei Schäden, die durch Hagel oder Sturm entstanden sind. Eine Wohngebäudeversicherung spezialisiert sich auf Schäden am Haus (Immobilie) und ist somit für Eigentümer wichtig. Eine Hausratsversicherung dagegen übernimmt den Schaden an Ihrem Hausrat. Hausrat ist alles das, was sich in einem Haushalt bewegen lässt (Mobilien) wie etwa Teppiche, Möbel oder Technik.
Doch welche Versicherung greift nun bei Schäden, wenn durch Starkregen Hochwasser entstanden ist? Meist lässt sich als Erweiterung der vorherig genannten Versicherungen eine so genannte Naturgefahrenversicherung – auch bekannt als Elementar(schaden)versicherung – erwerben.
Diese übernimmt Kosten für die Ermittlung des Schadens und die bei der Wiederherstellung eines Gebäudes aufgekommenen Schäden wie etwa Kosten für Aufräumarbeiten und Renovierungen.
Versichert sind hierbei nicht nur Schäden im Falle von Hochwasser, sondern u. a. auch Schäden bei Erdbeben, -senkungen oder -rutschen, bei Schnee- und Eisdruck sowie Vulkanausbrüchen.
Die Elementarversicherung greift jedoch nicht, wenn das Grundwasser von unten in das Mauerwerk eindringt, denn das Wasser muss ‚von oben‘ kommen. Auch wenn Wasser aus Ableitungsrohren in das Haus eindringen sollte, übernimmt die Versicherung den Fall nur dann, wenn eine „funktionstüchtige Rückstausicherung“ eingebaut war.
Laut Auskunft der Verbraucherzentrale besitzen nur rd. 46% der deutschen Haushalte eine Elementarversicherung. Der Prozentwert unterscheidet sich jedoch stark nach Region. Außerdem ist es i. d. R. für Haushalte in Hochwasser-Risikogebieten oftmals grundsätzlich schwerer, (überhaupt) eine Elementarversicherung abzuschließen. Alternativ könnte es bedeuten, dass diese Versicherung besonders teuer wird.
Für den Fall, dass Sie elementarversichert und vom Tief „Bernd“ betroffen sind, kommt es jetzt darauf an, jeglichen entstandenen Schaden genau zu dokumentieren. Dies lässt sich u. a.durch Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven erreichen. Im besten Falle besitzen Sie zusätzlich Vergleichsbilder aus der Zeit vor Unwetter, Überflutungen etc. Generell gilt es, jegliche Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Im Zweifelsfall wird dann vermutlich ein Gutachter hinzugezogen. Dann ist es wichtig, schleunigst – im Idealfall noch am Tag der Überflutung – Ihre Versicherung zu informieren und dieser sämtliche Schäden zu übermitteln. Dies kann die Abwicklung des Schadens am Ende erleichtern helfen. Nicht zuletzt sollten Sie sich noch einmal intensiv mit Ihren konkreten Versicherungskonditionen befassen, denn diese können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Zum Schluss ist es wichtig, dass Sie als Betroffener Ihrer Schadenminderungspflicht nachkommen: d. h. im Falle von Hochwasser etwa das Abpumpen des Wassers im Keller oder den zügigen Abtransport Ihres Hausrates aus den Gefahrgebieten. Sollte auch Ihr Fahrzeug Schäden durch Hochwasser davongetragen haben, ist hierfür die Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig.