5. März 2018
Düsseldorf, den 22.01.2016 – Die gestrige Entscheidung des VW-Managements, europäischen Käufern keine Gutscheine zur Wiedergutmachung anzubieten, stößt sowohl bei Verbraucherschützern als auch Juristen auf Unverständnis. In den USA wird das sogenannte „Goodwill-Package“ hingegen 1.000 Dollar betragen.
“Es kann nicht hingenommen werden, dass deutsche VW-Fahrer als Kunden zweiter Klasse behandelt werden. Mit dieser Haltung wird das Unternehmen kein Vertrauen zurückgewinnen. Deutsche Kunden als wichtigste Zielgruppe bilden das Rückgrat des Konzernumsatzes”, betont Prof. Julius Reiter, der seit vielen Jahren die Interessen geschädigter Anleger und Verbraucher vertritt.
Seine Kanzlei baum reiter & collegen kooperiert im Falle VW mit der Stichting Volkswagen Car Claim. Bei der gemeinnützigen Stiftung nach niederländischem Recht registrierten sich bisher europaweit über 60.000 geschädigte Fahrzeughalter. Die Teilnahme, die von Stiftung Warentest und dem österreichischen Verbraucherverband VKI empfohlen wird, ist kostenlos und kann jederzeit zurückgezogen werden. Der frühere Innenminister Gerhart Baum – Vorsitzender des Stiftungsbeirats – erklärt: “Das Vorgehen der Stichting Volkswagen Car Claim zielt auf die Bündelung aller europäischen Kundenansprüche und eine Generalbereinigung, um kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. VW sollte dies als Chance erkennen.” Sein Kanzleipartner Reiter ergänzt: „Die Priorität liegt auf außergerichtlichen Verhandlungen, damit Gerichtsprozesse vermieden und schnelle sowie zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligten erzielt werden.“
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