Ergibt der kostenfreie Online-Check, dass eine Vermeidung bzw. Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten. Im nächsten Schritt können Sie Ihre Angaben ergänzen und uns risikofrei beauftragen. Im Anschluss an Ihre Mandatierung fordert unser Expertenteam die benötigten Unterlagen bei Ihnen an, nimmt eine detaillierte Vertragsprüfung vor und informiert Sie über das Ergebnis.
Es spielt keine Rolle, ob Sie rechtschutzversichert sind oder nicht. Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer risikofreien Rechtsdurchsetzung!
Nein. Dank unserer umfassenden Erfahrung aus der Prüfung von über 15.000 Kreditverträgen verfügen wir über die erforderliche Expertise, um Ihren Fall schnell und zuverlässig bewerten zu können. Dieser Service ist für Sie kostenfrei!
Sollte die kostenfreie Vertragsprüfung im Anschluss an die Mandatierung ergeben, dass ein anwaltliches Vorgehen nicht zu empfehlen ist, informieren wir Sie darüber und werden nicht für Sie tätig. Somit ist die Mandatierung für Sie vollkommen risikofrei.
Nach dem erfolgreichen Online-Check hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Anschließend können Sie die Angaben zu Ihrem Fall vervollständigen und uns beauftragen. Im Anschluss an die Beauftragung nehmen wir eine kostenfreie Vertragsprüfung vor und informieren Sie über das Ergebnis. Bestätigt unsere Vertragsprüfung, dass in Ihrem Fall Erfolgsaussichten bestehen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, umfasst unser kostenfreier Service auch die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines anwaltlichen Vorgehens. Hierfür genügt eine klassische Privatrechtsschutzversicherung.
Ja. Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit einer risikofreien Rechtsdurchsetzung mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung.
Unser kostenfreier Service umfasst auch die Klärung der Kostenübernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer. Im Falle einer Finanzierungszusage übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die notwendigen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Kommt es zu einem Verfahrenserfolg (Vermeidung, Reduzierung oder Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung), erhält der Prozesskostenfinanzierer als Vergütung einen prozentualen Anteil des aus der erfolgreichen Fallbearbeitung resultierenden wirtschaftlichen Vorteils.