18. Februar 2020
Pressemitteilung
Nach dem heute bekannt gewordenen Scheitern des Vergleichs zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Volkswagen AG im Dieselskandal erklärten die Rechtsanwälte Bundesminister a.D. Gerhart Baum und Prof. Dr. Julius Reiter Folgendes:
„Wir raten erneut den geschädigten VW-Autokäufern, den individuellen Klageweg zu beschreiten bzw. weiterzuverfolgen. Unabhängig davon, ob in der vorgesehenen Vergleichshöhe von durchschnittlich 2.000 EUR pro Fahrzeug eine Einigung doch noch zu Stande kommt, sollten die Verbraucher das jetzige Vergleichsangebot ablehnen. Unsere Praxis zeigt, dass die individuellen Klageverfahren zu höherem Schadenersatz führen. Vor diesem Hintergrund sollten die Verbraucher aus der Musterfeststellungsklage aussteigen, um im Individualklageweg ihre Schadenersatzforderung geltend zu machen. Da es inzwischen viele Prozessfinanzierer am Markt gibt, haben die Verbraucher auch kein Prozesskostenrisiko.“