Vergleichskonzept Citibank Lehman Brothers-Geschädigte
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Vergleichskonzept der Citibank und der Verbraucherzentrale NRW für Lehman Brothers-Geschädigte

5. März 2018

Am 28.05.2009 hat die Verbraucherzentrale NRW mitgeteilt, dass die Citibank einem Teil ihrer Kunden, die in Zertifikate oder Anleihen von Lehman Brothers investiert haben, eine Entschädigung zahlen will. Gemeinsam habe man sich auf einen Sechs-Punkte-Katalog verständigt (im Internet: www.vz-nrw.de).

Damit wollte die Verbraucherzentrale insbesondere denjenigen Geschädigten einen Weg aufzeigen und Unterstützung anbieten, die bislang nicht anwaltlich vertreten waren, z.B. weil sie die Kosten oder die Auseinandersetzung mit der Bank gescheut haben. Soziale Gesichtspunkte fließen in den Prüfungskatalog maßgeblich mit ein.

Diese Lösung ist für die Betroffenen ein großer Erfolg, nicht zuletzt, weil viele Anleger angesprochen werden, die sich sonst niemals gegen die Geschäftspraktiken der Citibank zur Wehr gesetzt hätten. Die frühzeitige Vergleichslösung ist in Massenschadensfällen bislang wohl auch einmalig.

Ohne diese „rastermäßige“ Prüfung wäre eine flächendeckende Entschädigung wohl kaum möglich. Gleichwohl führt diese verallgemeinernde Betrachtungsweise in mehrerlei Hinsicht zu systembedingten Nachteilen:

Vielfach wurden nämlich Eintragungen in der Finanzplanung manipuliert und so gerade eine Dokumentenlage zu Lasten der Anleger geschaffen, auf die nun nach dem Prüfungskatalog zu Gunsten der Anleger abgestellt werden soll. Auch bleiben in dem Raster mehrere haftungsrelevante Punkte unberücksichtigt (so z.B. „Kick-Back-Zahlungen“ als verborgene Vertriebsprovisionen, ein ggf. schon vor 2008 vorhandenes Problembewusstsein der Citibank für die angeschlagene Bonität von Lehman Brothers, eine im Jahr 2008 erteilte Halteempfehlung, nicht anlegergerechte Nicht-Lehman-Zertifikate bzw. Fonds etc.). Schließlich fallen Anleger aus dem Raster heraus, die vor den Lehman-Zertifikaten bereits andere Zertifikate etc. im Depot hatten oder im Jahr vor dem Erwerb der Lehman-Papiere Aktien gekauft haben. Sie können ggf. aber ebenfalls noch erfolgreich Ansprüche gegen die Citibank geltend machen.

Im Ergebnis bedeutet das:

Das Vorgehen der Citibank dürfte dazu dienen, sich vieler haftungsträchtiger Fälle zu entledigen und dabei auch noch Imagepflege zu betreiben. Viele im Einzelfall haftungsbegründende Umstände kann der Sechs-Punkte-Katalog naturgemäß nicht berücksichtigen, so dass die Citibank selbst damit rechnet, überhaupt nur jedem vierten Betroffenen eine Entschädigung zu zahlen. Auch bei der angekündigten Verjährungshemmung ist Vorsicht geboten. Denn die Verjährungshemmung muss im Einzelfall gerichtsfest nachgewiesen werden. Zudem dürfte sie sich jedenfalls nur auf Lehman-Papiere beziehen und damit nicht auf andere unter Verletzung von Beratungspflichten erworbene Wertpapiere.

Wir empfehlen daher dringend, die Vergleichsangebote der Citibank anwaltlich überprüfen zu lassen. Vielfach dürfte Spielraum für erfolgreiche Nachverhandlungen gegeben sein.

Für unsere Mandanten werden wir selbstverständlich den Sechs-Punkte-Katalog bei unseren Verhandlungen mit der Citibank berücksichtigen.

Die Vorbildfunktion des Vergleichskonzepts für andere Banken, insbesondere die Dresdner Bank, schätzen wir derzeit als gering ein. Denn Grundlage für die katalogmäßige Vergleichsprüfung der Citibank ist die „Finanzplanung“ bzw. das „Risikoprofil“, das die Citibank ihren Kunden regelmäßig ausgehändigt hat. Andere Banken haben ihren Kunden derartige Unterlagen aber meist nicht überlassen. Für die Kunden anderer Banken dürfte sich dieses aber trotzdem regelmäßig nicht nachteilig auf die Beweislage auswirken. Denn ohne die Finanzplanung sind auch fingierte Risikohinweise nicht aktenkundig geworden. Nicht zuletzt deshalb sind in den vergangenen Monaten zahlreiche andere Banken zu Schadensersatz verurteilt worden bzw. sie haben Vergleiche angeboten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Tel: 0211 – 836 805 70,
Mail: kanzlei@baum-reiter.de