Und dann war da noch… Greensill
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de

Und dann war da noch… Greensill

VOLKSBANK ERSTATTET VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG IN VOLLER HÖHE

Beim Thema Bankeninsolvenz gaben sich zuletzt Wirecard und Greensill die Klinke in die Hand. Doch wo es im Fall Wirecard bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Aktionäre in die nächste Runde ging, wurde es um Greensill eher still. 

Seinerzeit hatte Greensill mit interessanten Konditionen für Spareinlagen geworben. Kunden, insbesondere auch aus dem öffentlichen Sektor, versuchten, über das Angebot von Greensill den Verwahrentgelten (sog. Negativzinsen) zu entkommen. Im März 2021 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen bilanzieller Unstimmigkeiten ein sofortiges Zahlungsverbot über die Bremer Greensill Bank AG verhängt. Der Geschäftsbetrieb wurde bis auf Weiteres geschlossen. Es folgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Schon kurz nach der Pleite hat die BaFin für Greensill den Entschädigungsfall festgestellt. Private Sparer wurden daraufhin kurzfristig über die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“ entschädigt. Für gewerbliche Anleger und die rund 30 Kommunen, die ihre nicht benötigten Kassenbestände bei Greensill investiert hatten, galt dies indes nicht. Dort droht nach wie vor der Totalverlust. 

Wie im Fall Wirecard standen neben der BaFin als Aufsichtsbehörde für Banken ebenfalls die Wirtschaftsprüfer in der Kritik. Es stellte sich die Frage, ob die Abschlussprüfungen nicht etwa mangelhaft vorgenommen wurden. Zwischenzeitlich hat die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihr Testat für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 zurückgezogen. Anders als im Fall Wirecard ist jedoch nicht bekannt, dass Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfer erhoben wurden. Insoweit ist es ruhig geworden um diesen Finanzskandal. 

Derweil ist die Pleite in innerkommunalen Foren weiterhin ein Thema. Betroffene Kommunen haben reagiert, interne Prüfungen beauftragt sowie die Prozesse für Anlageentscheidungen und Anlagerichtlinien nachgeschärft. Die Greensill-Einlagen wurden in den bilanziellen Jahresabschlüssen der Kommunen vorsorglich abgeschrieben. Persönliche Verantwortlichkeiten wurden diskutiert. Bisher erfolglos wurde eine Einlagensicherung ebenfalls für Kommunen gefordert. Zuletzt gab es aber auch gute Nachrichten. Der Insolvenzverwalter hat verkündet, dass Kommunen rund 25 bis 30 Prozent ihrer Einlagen zurückerhalten könnten. Ob sich diese Prognose am Ende des Verfahrens bewahrheitet, wird bis zuletzt ungewiss bleiben. Jedenfalls ist nicht mit einer kurzfristigen Rückzahlung zu rechnen. Bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens dürften gut und gerne fünf bis zehn Jahre vergehen. 

Noch immer also hat Greensill nicht das Kaliber der Kriminalgeschichte „Wirecard“ erreicht. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn dies so bliebe, und sich die Anleger mit einem „blauen Auge“ aus dem Skandal herausziehen können.