RÜCKRUF VON FAHRZEUGEN VON PORSCHE
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
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Täglich grüßt das Murmeltier – Rückruf von 60.000 Fahrzeugen von Porsche

1. Juni 2018

18.05.2018: Nach aktuellen Meldungen werden vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) Modelle des Macan 3.0 Liter V6 mit einer Stückzahl von 53.000 und des Cayenne 4.2 Liter V8, bei dem in 6800 Exemplaren Software manipuliert wurde, zurückgerufen. 

Nach Angaben des Verkehrsministeriums wurde in den Motoren eine eingebaute Abschalteinrichtung gefunden, die im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen führt.

Das KBA stellte illegale Abschalteinrichtungen fest, die zu verfälschten Laborwerten führen. Die Abgaswerte sollten laut dem Hersteller durch ein Softwareupdate bereits 2016 verbessert worden sein. Schon damals haben die Autohersteller die Manipulation nicht zugegeben.

Dieser Rückruf reiht sich in ein in eine Vielzahl von Aktionen der Autohersteller, mit denen bewusst gesetzliche Regelungen umgangen werden. „Durch die heutige Rückrufaktion werden wir in unserer Annahme bestätigt, dass das Update auch im VW-Abgasskandal reine Makulatur ist und die Fahrzeuge immer noch die Grenzwerte überschreiten.“, so Prof. Dr. Julius Reiter. „Während sich die Bundesregierung am Mittwoch noch schützend vor die Automobilindustrie gestellt hatte, werden immer noch Verbraucher betrogen und die Umwelt geschädigt. Dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie nicht funktioniert, muss spätestens jetzt klar sein. Die Nachrüstungen dürfen sich nicht alleine auf die Schadsoftware beschränken, sondern müssen in tatsächlicher Form geschehen.”

Dieselfahrer sollten jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Ansprüche aus dem „Diesel-Abgasskandal“ können jedoch aus Verjährungsgründen in vielen Fällen nur noch bis zum 31.12.2018 geltend gemacht werden. „Darüber hinaus besteht, unabhängig von Dieselmotor oder Hersteller, für finanzierte Verträge die Möglichkeit eines Widerrufs“, betont Dr. Timo Gansel, Gründer und Inhaber der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Prof. Dr. Julius Reiter: +49 (0)211 83680570, julius.reiter@baum-reiter.de

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18.05.2018: Nach aktuellen Meldungen werden vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) Modelle des Macan 3.0 Liter V6 mit einer Stückzahl von 53.000 und des Cayenne 4.2 Liter V8, bei dem in 6800 Exemplaren Software manipuliert wurde, zurückgerufen. 

Nach Angaben des Verkehrsministeriums wurde in den Motoren eine eingebaute Abschalteinrichtung gefunden, die im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen führt.

Das KBA stellte illegale Abschalteinrichtungen fest, die zu verfälschten Laborwerten führen. Die Abgaswerte sollten laut dem Hersteller durch ein Softwareupdate bereits 2016 verbessert worden sein. Schon damals haben die Autohersteller die Manipulation nicht zugegeben.

Dieser Rückruf reiht sich in ein in eine Vielzahl von Aktionen der Autohersteller, mit denen bewusst gesetzliche Regelungen umgangen werden. „Durch die heutige Rückrufaktion werden wir in unserer Annahme bestätigt, dass das Update auch im VW-Abgasskandal reine Makulatur ist und die Fahrzeuge immer noch die Grenzwerte überschreiten.“, so Prof. Dr. Julius Reiter. „Während sich die Bundesregierung am Mittwoch noch schützend vor die Automobilindustrie gestellt hatte, werden immer noch Verbraucher betrogen und die Umwelt geschädigt. Dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie nicht funktioniert, muss spätestens jetzt klar sein. Die Nachrüstungen dürfen sich nicht alleine auf die Schadsoftware beschränken, sondern müssen in tatsächlicher Form geschehen.”

Dieselfahrer sollten jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Ansprüche aus dem „Diesel-Abgasskandal“ können jedoch aus Verjährungsgründen in vielen Fällen nur noch bis zum 31.12.2018 geltend gemacht werden. „Darüber hinaus besteht, unabhängig von Dieselmotor oder Hersteller, für finanzierte Verträge die Möglichkeit eines Widerrufs“, betont Dr. Timo Gansel, Gründer und Inhaber der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.

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