Schadensersatz nun auch beim VW-Motor EA 288
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Schadensersatz nun auch beim VW-Motor EA 288

Diesel Abgasskandal

Landgericht Düsseldorf schließt sich baum reiter & collegen-Klage vollumfänglich an 

Am 22. Februar 2022 hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 16 O 248/20) der Klage des von baum reiter & collegen vertretenen Käufers eines Audi A5 stattgegeben, der mit dem manipulierten Motor der Reihe EA 288 ausgestattet war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass aufgrund der arglistigen Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch die beklagte Volkswagen AG die Typengenehmigung für das streitgegenständliche Fahrzeug erschlichen werden konnte. Dieses Vorgehen von Volkswagen gegenüber dem KBA, das die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer in die Zulassungsverfahren des Kraftfahrtbundeamts gezielt ausnutzt, steht nach zutreffender Ansicht des hiesigen Gerichts in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich. 

Fehlender Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes ändert nichts an Manipulation 

Nach Ansicht des Gerichts verfügt der Motor EA 288 – wie der Vorgängermotor EA 189 – unzweifelhaft über ein unzulässige Abschalteinrichtung. Diese sog. Fahrkurvenerkennung bewirkt, dass die Abgasreinigung des Fahrzeugs im Prüfstand (NEFZ) anders als im regulären Straßenverkehr erfolgt. Von Seiten des Gerichts wurde dabei bezweifelt, dass die Emissionswerte ohne diese Zykluserkennung auf der Straße eingehalten werden könnten. In diesem Zusammenhang stelle sich ansonsten die Frage, weshalb eine Abschalteinrichtung von der Volkswagen AG überhaupt integriert wurde, wenn sie im Bedarfsfall nicht genutzt wird und zudem keinerlei Effekt hervorrufe. Trotz ausdrücklicher Hinweise des Gerichts konnte (oder wollte) die Volkswagen AG im Laufe des Gerichtsprozesses aber nicht erklären, aus welchem Grund eine Fahrkurvenerkennung in die Software implementiert wurde. Dass das KBA im Rahmen seiner eigenen Untersuchungen des Motors EA 288 zu der Erkenntnis gelangte, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung nicht vorliege, lies das Gericht zurecht als nicht bindend und damit als unbeachtlich an sich abtropfen. So schloss es sich der klägerischen Argumentation an und erkannte im Verhalten der Volkswagen AG eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung, wofür der Kläger natürlich zu entschädigen sei. 

Risikorückstellung der eigenen Konzerntochter begründen Schadenshöhe 

Da der Käufer das streitgegenständliche Fahrzeug weiter nutzen wollte, forderte er von der Beklagten den sog. „Kleinen Schadenersatz“, der sich nach klägerischem Dafürhalten mit mindestens 20 Prozent vom damaligen Kaufpreis bemessen lässt. Diese Bemessung von Seiten des Klägers lag die Tatsache zugrunde, dass die VW Financial Services AG, die 1,2 Millionen Leasingfahrzeuge im Bestand hat und eine Konzerntochter der Volkswagen AG ist, ihre Risikorückstellung nach Bekanntwerden des Dieselabgasskandals in Erwartung der Rückgabe betroffener Leasingfahrzeuge verdreifachte. Dadurch war es nach Ansicht des Gerichts offenkundig, dass Volkswagen selbst von einem nicht unerheblichen Schaden an den manipulierten Fahrzeugen ausging. Das Landgericht Düsseldorf folgte aus diesem Grund auch an dieser Stelle der klägerischen Argumentation und sah die Schadensersatzforderung des Klägers in Höhe von 20 Prozent des damaligen Kaufpreises als vollumfänglich begründet an.  

Trotz des Umstands, dass die Volkswagen AG gegen diese Entscheidung bereits Berufung vor dem OLG Düsseldorf eingelegt hat, zeigt dieses erstinstanzliche Urteil wieder einmal deutlich, dass für die Volkswagen AG der Dieselabgasskandal im Jahr 2022 noch längst nicht ausgestanden ist, auch wenn die Herstellerin öffentlich immer wieder gern das Gegenteil behauptet. 

baum reiter & collegen – mit der Expertise von 15.000 Mandaten 

Die Anwälte von baum reiter & collegen sind von Anbeginn im Abgasskandal aktiv und betreuen mehr als 15.000 Mandanten in ihren Klageverfahren u. a. gegen Volkswagen, Audi, Porsche und Mercedes-Benz. Wir arbeiten dabei mit einem renommierten Prozessfinanzierer zusammen und konnten in der Vergangenheit viele Erfolge (positive Urteile, Vergleiche) für unsere Mandanten erkämpfen. In einer kostenfreien Erstberatung (Plausibilitätscheck und Bewertung der individuellen Erfolgschancen) erläutern wir Ihnen gerne transparent und ausführlich Ihre juristischen Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie fachmännisch, Ihre Ansprüche gegen die Automobilkonzerne durchzusetzen! Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.