Schadensersatz b. Speicherung von Gesundheitsdaten
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Schadensersatz bei unerlaubter Speicherung und Weitergabe von Gesundheitsdaten

Persönliche Daten

20. Januar 2021

Ebenfalls mit einem Schadenersatzanspruch hatte sich das Amtsgericht Pforzheim in einem Urteil vom 25.03.2020 zu befassen (Az. 13 C 160/19), in dem es um die unerlaubte Speicherung und Weitergabe von Patientendaten ging. 

Ein Psychotherapeut hatte im Rahmen einer Therapie auch Gesundheitsdaten über den Ehemann einer Patientin gespeichert. In einer späteren familienrechtlichen Auseinanderset-zung der Eheleute wurde diese Dokumentation des Psychotherapeuten vorgelegt. Der be-troffene Ehemann machte eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend und verlangte vom Psychotherapeuten u. a. Schadenersatz. Das Amtsgericht sah diesen Anspruch als begründet an, da es keine Rechtfertigung für die Speicherung und Übermittlung dieser Gesundheitsdaten gab. Der Psychotherapeut wurde zur Zahlung von 4.000 € wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verurteilt.

Auch wenn diese Schadensersatzhöhe relativ gering ausfiel, macht die Entscheidung deut-lich, dass gerade im Bereich von Gesundheitsdaten die sorgfältige Beachtung der Daten-schutzvorschriften erforderlich ist. Ansonsten kann es teuer werden.