Rechtssicherheit beim Automatisierten Fahren
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
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Rechtssicherheit beim Automatisierten Fahren

5. März 2018

Hier: Gutachten von Baum Reiter & Collegen für den Verbraucherzentrale Bundesverband

Düsseldorf, 07.12.2016: Bundesverkehrsminister Dobrindt will eine Änderung zum Straßenverkehrsgesetz vorlegen, wodurch das Fahren mit hochautomatisierten Autos in Deutschland möglich werden soll.

Die Rechtslage im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit und Haftungsfragen bei hochautomatisierten oder autonomen Fahrfunktionen muss vom Gesetzgeber aber zum Schutz der betroffenen Verbraucher noch dringend und im Detail geregelt werden. Dies entspricht auch dem Datenschutzniveau, das die europäische Datenschutzgrundverordnung ab dem Jahr 2018 vorgeben wird.

Diese Forderungen werden in dem Gutachten zu Rechtsfragen beim automatisierten und vernetzten Fahren für den Verbraucherzentrale Bundesverband, die die Kanzlei Baum Reiter & Collegen erstellt hat und das am 06.12.2016 in Berlin vorgestellt wurde, deutlich hervorgehoben.

Datenschutz und Datensicherheit müssen nach diesem Gutachten vom Gesetzgeber bereits bei der Zulassung und technischen Überwachung der Fahrzeuge berücksichtigt werden, damit es nicht zu Datenpannen oder Datenklau kommen oder das Auto durch Hacker als Waffe eingesetzt werden kann. 

Im Falle einer Datenpanne mit Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit muss sich ein hoch automatisiertes Fahrzeug eigenständig mit einem Notsystem an den Fahrbahnrand fahren und anhalten können.

All diese Forderungen an den Gesetzgeber wurden in der Pressekonferenz des Verbraucherzentrale Bundesverbandes am 06.12.2016 von Gerhart Baum, ehemaliger Bundesinnenminister und als Partner in der Kanzlei Baum Reiter & Collegen einer der Gutachter, u.a. gemeinsam mit dem vzbv-Vorsitzenden Klaus Müller erläutert. Ebenfalls ins Spiel gebracht wurde dabei das Konzept eines Datentreuhänders, der die erforderlichen Daten einer Verkehrsinfrastruktur treuhänderisch schützen und sichern kann.