HALBHERZIGE NACHRÜSTUNGEN REICHEN NICHT
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
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Pressestatement zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart:

5. März 2018

„Halbherzige Nachrüstungen reichen nicht“ – „Hersteller müssen die vollen Kosten übernehmen“

Berlin/Düsseldorf, 20. Juli 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gestern Nachmittag über die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den „Luftreinhalteplan“ für die baden-württembergische Landeshauptstadt verhandelt; eine Entscheidung wird nicht vor nächster Woche erwartet.

Wie erwartet drängten Vertreter des Landes darauf, Fahrverbote aufzuschieben, um 2018 zunächst den Effekt der geplanten Nachrüstungen zu prüfen. Laut Medienberichten ließ das Gericht aber große Zweifel an deren Wirksamkeit erkennen.

Dazu Professor Julius Reiter (Kanzlei Baum Reiter & Collegen; www.vw-verhandlung.de):

„Ich habe ebenfalls erhebliche Zweifel, dass die Schadstoffbelastung durch Nachrüstungen ausreichend sinkt. Wir bereiten derzeit für zahlreiche VW-Kunden Schadensersatz- und Rückabwicklungsklagen vor und beschäftigen uns deshalb intensiv mit bisherigen Updates. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Autos weiter hohe Schadstoffmengen ausstoßen.“

Reiter fordert die Autohersteller deshalb auf, endlich Verantwortung zu übernehmen. „Wir brauchen effektive Nachrüstungen, um Fahrverbote und Wertverluste zu verhindern. Die Hersteller müssen dafür die vollen Kosten übernehmen – auch, wenn das deutlich teurer wird als die bisherigen halbherzigen Updates.“

Schließlich, so Reiter, hätten die Hersteller jahrelang suggeriert, saubere Dieselfahrzeuge zu verkaufen – und die wahren Emissionen mit teils illegalen Tricks verschleiert.

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