Pressemitteilung zur Anklage gegen 5 Topmanager VW
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Pressemitteilung zur Anklage gegen fünf Topmanager des VW- Konzerns

16. April 2019

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht davon aus, dass Dr. Martin Winterkorn als Vorstandsvorsitzender Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Dadurch sind die Chancen auf Schadensersatz gestiegen. Getäuschte Dieselfahrer sollten ihre  Ansprüche deshalb rasch geltend machen. Raus aus der MFK und Individualklage einreichen!

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im sogenannten Dieselskandal Anklage gegen fünf Spitzenmanager des VW-Konzerns erhoben. Darunter der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Winterkorn. Den Führungskräften wird ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. Darüber hinaus stehen für einige Angeschuldigte ebenfalls Anklagen wegen Untreue und Steuerhinterziehung im Raum. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig unterließ es Martin Winterkorn, nachdem er im Mai 2014 Kenntnis über die rechtswidrigen Vorgänge erlangt hatte, Behörden und Kunden über die Manipulationen an den Motoren zu unterrichten. Des Weiteren hat er weder den Einbau der Abschalteinrichtungen noch den Verkauf der mangelbehafteten Fahrzeuge gestoppt. Nach Rupert Stadler von Audi hat der Skandal mit Winterkorn nun den zweiten Topentscheider innerhalb des VW-Konzerns eingeholt.

„Durch die Anklageerhebung gegen Winterkorn haben sich die Chancen der getäuschten Käufer, erfolgreich Schadensersatz einzufordern, noch einmal stark erhöht“, erklärt der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, Partner der Düsseldorfer Sozietät Baum Reiter & Collegen. „Denn nunmehr geht auch die Staatsanwaltschaft von einer Kenntnis Winterkorns aus. Schon jetzt gelingt es unserer Kanzlei in vielen Fällen, die berechtigten Schadensersatzansprüche unserer Mandanten geltend zu machen. Aber es führt immer noch kein Weg daran vorbei, dass jeder Anspruch einzeln bei Gericht eingeklagt werden muss“, so Baum weiter.

Sein Partner, Professor Dr. Julius Reiter, empfiehlt deshalb: „Kunden, die sich bisher einzig zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage entschieden haben, sollten schnellstmöglich ihre Strategie wechseln und sich nach entsprechender Beratung durch Fachanwälte zu einer Individualklage entschließen“. Die Herausnahme aus der MFK ist mit anwaltlicher Unterstützung problemlos möglich. Auch in 2019 sind Einzelklagen gegen VW zulässig. „Je länger man damit wartet, desto geringer fällt der zu erwartende Schadensersatz aufgrund der gegengerechneten Fahrleistung aus. Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte gestaltet sich im Moment sehr verbraucherfreundlich“, appelliert Reiter an die Käufer, ihre aktuell guten Chancen rasch und beherzt zu nutzen.

Beweislastumkehr bei Klagen im Diesel-Abgasskandal 

Gute Nachricht für Dieselfahrer, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind. Laut OLG Stuttgart müssen die Hersteller beweisen, dass die Abgassteuerung ordnungsgemäß funktioniert.

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