MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE GEGEN VW
0211/836 80 57-0 kanzlei@baum-reiter.de
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Pressemitteilung zum Stichtag 30. September bei der Musterfeststellungsklage gegen VW

24. September 2019

Am 30. September findet die erste mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage (MFK) vor dem Oberlangdesgericht Braunschweig statt. Durch die Anmeldung wurden die Schadenersatzansprüche der geprellten VW-Kunden vor einer Verjährung gesichert. Sollte es zu einem positiven Feststellungsurteil für die geschädigten Verbraucher kommen, führt dies jedoch nicht zu einer automatischen sofortigen Entschädigung durch den Volkswagenkonzern. Vielmehr muss jeder Käufer im Anschluss seinen Anspruch individuell einklagen, um an sein Geld zu gelangen.

„VW spielt auf Zeit“, sagt Gerhart Baum, ehemaliger Bundesinnenminister und Partner der Düsseldorfer Kanzlei baum reiter & collegen. „Das Verfahren kann sich bis zu viele Jahre in die Länge ziehen. Bis dahin sind die meisten betroffenen Autos entweder verkauft oder schon in der Schrottpresse gelandet, und der Konzern ist fein raus beim Schadensersatz“. – „Die bei der MFK registrierten Käufer sollten deshalb die Chance bis zum 30. September nutzen, sich dort wieder abmelden und über eine auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei Individualklage einreichen“, ergänzt sein Partner, Professor Dr. Julius Reiter. „Die Chancen, sein Geld zurückzubekommen, standen noch nie so gut wie heute, wo viele Gerichte auf die Linie der Kläger und auf deren Argumentation, dass VW im großen Stil bei den Abgaswerten betrogen hat, eingeschwenkt ist“ – erklärt Baum. Ein weiteres Mal kritisierte Baum zudem, dass VW nicht zu einer generellen Einigung bereit sei, wie das in den USA geschehen ist.

Die fristwahrende Abmeldung von der MFK ist bis zum 30. September möglich. Deshalb sollte man sich am Besten im Vorfeld der Abmeldung mit einer Fachkanzlei in Verbindung setzen, um sich von deren Experten bei der Erhebung einer Individualklage und den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch einen Prozesskostenträger beraten zu lassen. „Nach dem 30. September ist ein Verlassen der MFK nicht mehr möglich und man ist dann auf Gedeih und Verderb der Verfahrensdauer in Braunschweig und anschließend vermutlich noch in Karlsruhe ausgeliefert“, mahnt Reiter zur Eile. 

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