23.05.2018: Ende Mai 2018 soll in Hamburg deutschlandweit das erste Dieselfahrverbot in Kraft treten. Ab dem 31.05.2018 soll die Durchfahrt für Dieselfahrzeuge, welche die europäische Abgasnorm EURO 6 nicht erfüllen, auf einigen Straßenabschnitten in Hamburg nicht mehr möglich sein. Die Wirksamkeit des Dieselfahrverbots zur Senkung der Stickstoffdioxidwerte ist umstritten. Die von Fahrverboten betroffenen Dieselfahrer werden von Politik und Automobilindustrie im Hinblick auf eine Kompensation der erlittenen Schäden alleine gelassen. Dieselfahrer sollten spätestens jetzt selbst tätig werden und gerichtlich Schadensersatzansprüche gegenüber den Fahrzeugherstellern geltend machen.
Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten vom 28.02.2018 ist der Weg für Einfahrbeschränkungen in deutsche Innenstädte frei. Es ist nun die Stadt Hamburg, die als erste bereits nächste Woche Fahrverbote anordnen will.
Nach den Vorstellungen der Automobilindustrie und der Politik müssen betroffene Dieselfahrer selbst zusehen, wie sie mit den Beschränkungen zurechtkommen. Hierzu Rechtsanwalt Gerhart Baum, Bundesminister a.D. und Gründer der Kanzlei baum reiter & collegen: „Dieselfahrer können mit einer freiwilligen Entschädigung durch die Automobilindustrie nicht mehr rechnen. Im Gegenteil: Regelmäßig werden neue Manipulationsfälle bekannt, zuletzt hinsichtlich der Fahrzeuge Porsche Cayenne und Macan. Sogar Fahrzeuge, welche die EU-Abgasnorm EURO 6 einhalten, könnten von Fahrverboten betroffen werden. Die Kanzlerin lehnt eine Hardware-Nachrüstung ab, ebenso die Automobilindustrie. Die von den Herstellern angebotene Software-Nachrüstung reicht nicht aus, um Fahrverboten zu entgehen. Die Hoffnung auf einen Kurswechsel durch den neuen VW-Vorsitzenden Herbert Diess hat sich bereits jetzt zerschlagen.“
Tatsächlich bleiben Dieselfahrer bei Untätigkeit auf ihrem Schaden sitzen. „Dieselfahrern bleibt nur eine Möglichkeit, nämlich so schnell wie möglich den Klageweg gegen den Hersteller zu beschreiten“, empfiehlt Baum.
Die Erfolgsaussichten für eine Einzelklage gegen die Volkswagen AG steigen, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter: „Wir beobachten, dass bei Klagen gegen den Fahrzeughersteller unter Hinweis auf die Abgasmanipulation die Landgerichte zunehmend verbraucherfreundlich entscheiden. Wer ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gekauft hat, sollte daher mit Blick auf die sich nun realisierenden Fahrverbote seine Ansprüche kurzfristig prüfen lassen.“
„Darüber hinaus besteht, unabhängig von Dieselmotor oder Hersteller, für finanzierte Fahrzeugkäufe die Möglichkeit eines Widerrufs des Autokreditvertrags“, betont Dr. Timo Gansel, Gründer und Inhaber der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Dieselfahrer sollten zeitnah ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Ansprüche aus dem „Diesel-Abgasskandal“ können aus Verjährungsgründen in vielen Fällen nur noch bis zum 31.12.2018 geltend gemacht werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Prof. Dr. Julius Reiter: +49 (0)211 83680570, julius.reiter@baum-reiter.de