WAS DIESEL-FAHRER JETZT WISSEN SOLLTEN
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Presseinformation: Drohende Fahrverbote und Vorwürfe gegen weitere Autohersteller

12. April 2018

Was Diesel-Fahrer jetzt wissen sollten

Berlin/Düsseldorf, 12. April 2018. Seit das Bundesverwaltungsgericht den Weg zu Fahrverboten geebnet hat, verlieren Diesel-Autos weiter an Wert. Die Politik diskutiert deshalb aktuell über die Frage der Kompensation sämtlicher Dieselfahrer, denen – unabhängig von einer Abgasmanipulation – Fahrverbote drohen. Einigkeit besteht darin, dass Software-Updates nicht reichen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten: Ohne eine – schwer zu realisierende – Hardware-Nachrüstung sind Fahrverbote nicht zu vermeiden. Betroffene sollten deshalb spätestens jetzt alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

In diesem Zusammenhang wird genau zu beobachten sein, ob der neue VW-Chef Herbert Diess, der vorsichtig von einer „moralischen Verantwortung“ gesprochen hat, ein Umdenken einleitet. Auf dem Spiel steht schließlich nicht weniger als die unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit von Diesel-PKW.

Hierzu Rechtsanwalt Gerhart Baum, Bundesminister a.D. und Partner der Kanzlei baum reiter & collegen: „Zurzeit werden Fahrzeughalter sowohl von Fahrzeugherstellern als auch von der Politik mit dem Diesel-Problem alleine gelassen. Die kontroverse Diskussion zum Thema Hardware-Nachrüstung hat bisher zu keinem Ergebnis geführt. Diesel-Besitzer sollten nicht darauf vertrauen, wegen der Anordnung von Fahrverboten eine freiwillige Kompensation von Staat oder Hersteller zu erhalten“.

Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich

Die gute Nachricht ist: Halter, deren Fahrzeuge vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, haben erfolgsversprechende Optionen. Die Gerichte haben bereits weit über 200 verbraucherfreundliche Urteile gegen VW, Audi & Co. gefällt und wöchentlich kommen neue hinzu. So haben inzwischen zahlreiche Landgerichte bestätigt, dass die Abgasmanipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt oder gar den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Inzwischen agieren die Landgerichte schnell und entschlossen. Betroffene Dieselfahrer haben folglich allein wegen der Abgasmanipulation die Möglichkeit, ihren Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Zu den aktuellen Erfolgsaussichten sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter: „Wir beobachten, dass die Landgerichte zunehmend verbraucherfreundlich entscheiden. Wer ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gekauft hat, sollte daher mit Blick auf die drohenden Fahrverbote seine Ansprüche umgehend geltend machen.“

So haben wir aktuell ein rechtskräftiges Urteil des LG Gießen erstritten (Urteil vom 06.03.2018, Az. 2 O 448/17). Nach verlorener erster Instanz hatte die Volkswagen AG zunächst Berufung eingelegt, diese jedoch kurz darauf wieder zurückgenommen.

Überprüfung der gesamten Dieselflotte der unter Verdacht stehenden Hersteller

Neben dem Volkswagenkonzern sind inzwischen weitere Hersteller in den Verdacht der Abgasmanipulation geraten – namentlich Daimler und BMW, die bereits Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen haben. Auch gegen diese Hersteller kommen Ansprüche wegen unerlaubter Abgasmanipulation in Betracht. Erstmals hat im März 2018 ein Oberlandesgericht klargestellt, dass der unter Verdacht stehende Hersteller – und nicht der Kunde – nachzuweisen hat, dass das Dieselfahrzeug mangelfrei ist und die gesetzlichen Abgaswerte einhält.

Darüber hinaus besteht für finanzierte Fahrzeuge die Möglichkeit des Widerrufs – und zwar unabhängig vom Hersteller. „Der Widerruf des Finanzierungsvertrags führt gleichzeitig zu einer oftmals wirtschaftlich günstigen Rückabwicklung des Kaufvertrags. Zur Kompensation von Nachteilen sollten Dieselfahrer daher auch diese Möglichkeit in Betracht ziehen“, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel, Gründer der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.

Betroffene sollten sich also nicht auf freiwillige Maßnahmen des Staates oder der Fahrzeughersteller verlassen, sondern die sich bietenden rechtlichen Möglichkeiten umgehend ausschöpfen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Prof. Dr. Julius Reiter: +49 (0)211 83680570, julius.reiter@baum-reiter.de

Die Kanzleien Baum Reiter & Collegen (Düsseldorf) und GANSEL Rechtsanwälte (Berlin) vertreten seit Bekanntwerden der Dieselgate-Vorwürfe gemeinsam Geschädigte. Im Vordergrund stand zunächst das intensive Bemühen um eine außergerichtliche Lösung – als alleiniger Vertreter der Niederländischen „Stichting Volkswagen Car Claim“ in Deutschland, bei der sich inzwischen ca. 100.000 Autofahrer angemeldet haben (davon 20.000 aus Deutschland). Nunmehr haben wir aufgrund der Blockadehaltung von VW begonnen, vor deutschen Gerichten zu klagen.