Schadensersatz für manipuliertes Fahrzeug nach Verkauf
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OLG Düsseldorf spricht Käufer auch nach Verkauf seines manipulierten Fahrzeugs Schadensersatz zu

Abgasskandal Urteil OLG Düsseldorf

22. Oktober 2020

Das OLG Düsseldorf hat Ende September d. J. ein wegweisendes Urteil im Dieselabgasskandal gefällt, von dem in Zukunft viele betrogene Käufer eines manipulierten Fahrzeugs profitieren können.

Der 8. Zivilsenat des OLG Düsseldorf urteilte, dass der beklagte Volkswagenkonzern dem Käufer Schadensersatz für sein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten zu zahlen hat. Die Kammer ging dabei unter Verweis auf das Grundsatzurteil des BGH vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) von einem in sittenwidriger Weise zugefügten Schaden aus, der dem Käufer bereits durch den Abschluss des damaligen Kaufvertrages entstanden war. Der Kläger sei hierdurch von dem Fahrzeughersteller in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell in seinem wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrecht verletzt worden. Folgerichtig gestand der zuständige Senat des OLGs dem Käufer als Rechtsfolge die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Der Käufer konnte also verlangen, so gestellt zu werden, als ob er den Kaufvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug gar nicht abgeschlossen hätte.

Die Besonderheit des Düsseldorfer Urteils besteht nun allerdings darin, dass dem Kläger Schadensersatz zugesprochen wurde, nachdem dieser sein Fahrzeug, einen VW Sharan II 2.0 TDI, bereits veräußert hatte. Somit war ihm die Rückgabe des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Zahlung eines Schadensersatzes denklogisch nicht mehr möglich. Trotzdem verblieb nach zutreffender Ansicht der Richter des OLGs ein Schaden beim Käufer. So war von dem damaligen Kaufpreis nicht nur die Nutzungsentschädigung für die in der Zeitspanne zwischen Kauf und Verkauf vom Käufer gefahrenen Kilometer abzuziehen, sondern auch der Veräußerungserlös gegenzurechnen. Mithin hat der Verkauf eines vom Hersteller manipulierten Fahrzeugs über die erfolgte Berücksichtigung des erzielten Erlöses hinaus keinen Einfluss auf den dem Käufer zustehenden Schadensersatzanspruch.

Es ist davon auszugehen, dass sich weitere Gerichte dieser Sichtweise anschließen werden.

OLG Düsseldorf
Urteil vom 24.09.2020
Az. I-8 U 42/20