Neue Formulare für Finanzprodukte verwirren
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Neue Formulare für Finanzprodukte verwirren statt zu informieren

5. März 2018

Den Anfang wagten die ING-Diba und die Deutsche Bank, dann folgte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit einem Muster für seine Mitgliedsinstitute und auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken machen mit: Alle Geldhäuser wollen in Zukunft beim Kauf von Finanzprodukten mit so genannten Beipackzetteln für mehr Transparenz sorgen und über die Kosten, Risiken und Funktionsweise eines Anlageproduktes informieren. Doch was auf den ersten Blick wie eine Verbesserung aussieht, trägt wenig zur Aufklärung bei. Darauf macht die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei baum · reiter & collegen aufmerksam.

Problem Nummer eins ist aus Sicht des Düsseldorfer Anleger-Anwalts Julius Reiter die mangelnde Vergleichbarkeit der „Beipackzettel“: So dürfen die Institute innerhalb des BdB nicht nur bei der Gestaltung des Blattes eigene Akzente setzen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben sich auch auf ein eigenes Muster für das Infoblatt geeinigt, was den Anlegern erschwert, zum Beispiel den Aktienfonds einer Sparkasse mit dem einer privaten Bank zu vergleichen. Reiter hält dies für „ein Unding“. Er fordert einen einheitlichen gesetzlichen Standard für die gesamte Branche.

Weiter kritisiert der Anleger-Anwalt das Finanzkauderwelsch im Muster des Bankenverbands. Die Produktbeschreibung für ein Discount- Zertifikat enthält etwa Fachbegriffe wie Basiswert, Kurswert, Diskont. „Darunter können sich die meisten Anleger aber nichts vorstellen“, sagte Reiter. Für problematisch hält er auch, dass in dem Infoblatt unter dem Abschnitt „Markterwartung bei Emission“ steht: „Das Zertifikat richtet sich an Anleger, die einen gleich bleibenden oder nur sich moderat ändernden Kurs des Basiswertes erwarten.“ Für Reiter ist dies ein Beleg dafür, dass die Banken hier versuchen, sich selbst zu schützen: „Der Berater kann sich später im Streitfall auf die Markterwartung des Kunden berufen.“

Tatsächlich habe der normale Kunde keine eigene Marktwartung, vielmehr verlasse er sich auf den Berater. „Das ist so, als wenn in einem Beipackzettel für ein verschreibungspflichtiges Medikament stehen würde: ,Dieses Arzneimittel ist für Patienten, die einen negativen Krankheitsverlauf erwarten.’ Der Patient wird aber kaum etwas anderes erwarten können als der behandelnde Arzt!“, sagte Reiter. Er hat den Eindruck, „dass es den Banken bei dem Beipackzettel zunächst nur um ihre eigene Absicherung geht“.

Auch bei den Kostenangaben sieht der Anwalt Probleme. Die Blätter würden zwar die einmaligen Ausgabeaufschläge und Provisionen sowie die jährlichen Verwaltungsgebühren nennen. Die einzelnen Angaben in Prozent seien jedoch wenig hilfreich, weil für die Bankkunden unklar bleibe, was die Anlage insgesamt und in Euro und Cent koste.

Fazit: Reiter empfiehlt Bankkunden, trotz „Beipackzettel“ stets nach dem Sinn einer Anlage zu fragen. „Der ,Beipackzettel’ für Finanzprodukte ändert nichts daran, dass bei Finanzprodukten der Berater zugleich Verkäufer ist“, warnt der Mitautor des Buches „Abkassiert – die skandalösen Methoden der Finanzbranche“. Der Anwalt fordert eine unabhängige Beratung: „Nur wer von Interessen seines eigenen Arbeitgebers oder anderen Provisionsinteressen völlig frei ist und nicht ein bestimmtes Produkt unbedingt verkaufen muss, kann den Kunden faire Angebote machen.“

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter
Tel. 0211-83680570; E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de