ABGAS MANIPULATION: SCHADENSERSATZ VW-AKTIONÄRE
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Nach Volkswagen-Abgas-Manipulation: Schadensersatz für VW-Aktionäre möglich

5. März 2018

Düsseldorf – Nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen durch die Volkswagen AG drohen dem Konzern Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe. Der Skandal, welcher weltweit staatliche Untersuchungen verursacht, sorgte für einen signifikanten Wertverlust der VW-Aktie. Die Kanzlei baum reiter & collegen bereitet sich auf eine Sammelklage für VW-Anleger vor und bietet dazu eine kostenlose Erstüberprüfung an, die Betroffene über Ihre Ansprüche informiert.

Laut dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind börsennotierte Unternehmen als Emittenten grundsätzlich dazu verpflichtet, unverzüglich jede kursrelevante Information zu veröffentlichen. „Sollten dem Volkswagenkonzern die Manipulationen der Abgastests tatsächlich früher bekannt gewesen sein, hätte umgehend eine so genannte ad hoc-Mitteilung herausgegeben werden müssen“, erklärt Prof. Dr. Reiter, Partner der Kanzlei baum reiter & collegen. Auf der Grundlage der aktuellen Medienberichte ist zu vermuten, dass die behördlichen Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA dem Volkswagenkonzern schon vor dem 20.09.2015 vertraut waren. Demnach hätten neben Aktionären auch Inhaber von Zertifikaten und Derivaten Ansprüche auf Schadensersatz.

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete sowie bundesweit führende Kanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät vertritt Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Geldinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kommunen.

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