Maîtrise en droit, Mag. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie IT-Recht
21. Dezember 2020
Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei Schufa ist jedem ein Begriff. Der Schufa-Score entscheidet darüber, ob ein Handyvertrag abgeschlossen oder eine Wohnung angemietet werden kann. Die Schufa möchte nun ihr ‚Angebot‘ erweitern und dazu Einblick in Kontoauszüge nehmen.
Die Wirtschaftsauskunftei Schufa bietet ihren Kunden auf der Grundlage bestimmter Merkmale die Berechnung eines Scorewertes an. Der Kunde kann auf diesem Wege potenziellen Vertragspartnern seine Bonität nachweisen. Zur Berechnung bezieht die Schufa z.B. laufende Handyverträge, geschlossene Darlehensvertrage oder gemeldete Zahlungsschwierigkeiten ein. Soweit, so gut. Für die Weiterentwicklung der Produktpalette gedenkt die Schufa in Zukunft, ergänzend zu den bereits erhobenen Merkmalen, Einblick in die Kontoauszüge der jeweiligen Person zu nehmen. Dieser Gedanke kommt nicht von ungefähr. Aus Kontoauszügen geht eine Vielzahl von Informationen hervor, wie z. B. Gehalt, staatliche Leistungen, Unterhaltszahlungen oder Zahlungen an Inkassodienstleister. Es lässt sich anhand der Zahlungsaktivitäten jedoch auch erkennen, ob beispielsweise das Angebot eines Glückspielanbieters genutzt wird.
Wie immer liegen bei solchen Unternehmungen Chancen und Risiken nah beieinander. Die Schufa wirbt mit einer „zweiten Chance“ für Personen mit bislang schlechtem Scorewert. Aus Sicht des Datenschutzes sind derartige Angebote jedoch bedenklich. Die Schufa will sich per datenschutzrechtlicher Einwilligung der betroffenen Person die Erlaubnis für den Kontenzugriff geben lassen. Personen, die den Dienst der Schufa nutzen wollen, sollten sich Inhalt und Umfang der Einwilligung allerdings genau vergegenwärtigen sowie die Notwendigkeit hinterfragen. Das konkrete Angebot der Schufa wird dann zeigen, ob es der Preisgabe der Daten wert ist.